Abbau des Mieterschutzes!?

Der Mieterschutzverein Frankfurt/M kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mietrechtsreform.

<p><p>Wahrscheinlich noch in diesem Jahr wird der Bundestag eine Reform des Mietrechts beschließen. Der Öffentlchkeit wird die Reform in erster Linie unter den Gesichtspunkten Übersichtlichkeit, Vereinheitlichung und Modernisierung des Mietrechts verkauft. Aus der Presse war kürzlich zu erfahren, dass die Bundesregierung die beiden wesentlichen inhaltlichen Verbesserungen, die im ursprünglichen Gesetzentwurf noch enthalten waren, zurückgenommen bzw. eingeschränkt hat (kürzere Kündigungsfristen für Mieter, geringere Mieterhöhungen bei Modernisierungen).<p> Das hat der Mieterschutzverein Frankfurt jetzt zum Anlass für einen Brief an die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten und die SPD-Fraktion im Römer genommen. In dem Schreiben wird nicht nur die Rücknahme der wenigen Verbesserungen kritisiert. Es wird vor allem daraufhin gewiesen, dass der Gesetzentwurf Verschlechterungen von Mieterschutzvorschriften enthält, über die in den Zeitungen kaum berichtet wurde.<p> So ist beabsichtigt, die 1993 eingeführte 10-jährige Sperrfrist für die Kündigung einer Wohnung nach Umwandlung in eine Eigentumswohnung auf drei Jahre zu begrenzen. Die lange Frist hatte die spekulative Mietervertreibung etwa eingedämmt. Zukünftig soll es in die Disposition der Länder gelegt werden, ob längerfristige Sperren gelten sollen. Selbst wenn eine solche beschlossen werden sollte, soll der Vermieter den Mieter dann aus der Wohnung setzen können, wenn er Ersatzwohnraum nachweist. Da Mietervertreibung grundsätzlich aus preiswertem Wohnraum stattfindet, wäre es eine Minimalforderung, dass hier zumindest der Preis in das Gesetz aufgenommen wird. Bis jetzt gibt es keinerlei Vorgaben für den Ersatzwohnraum. Auch müssen Mieter, deren Wohnung in den letzten Jahren umgewandelt und verkauft wurde, damit rechnen, dass die 10-jährige Sperrfrist sie nicht mehr schützt.<p> Die zweite gravierende Verschlechterung besteht in der Abschaffung des einfachen Zeitmietvertrages. Ein solcher zeitlich befristeter Vertrag war bis jetzt durch eine Erklärung des Mieters verlängerbar, ohne das der Vermieter das in der Regel verhindern konnte. Zukünftig soll es nur noch qualifizierte, d.h. begründete Zeitmietverträge geben, die gegen den Willen des Vermieters nicht verlängert werden können. Dieser kann dann z.B. in den Vertrag schreiben, dass dieser nach zwei Jahren ausläuft, weil dann tatsächlich oder angeblich Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Irgendwelchen Kündigungs- oder Räumungsschutz gibt es nach Ablauf der zwei Jahre bei dieser Vertragsvariante nicht mehr.<p> Offensichtlich ist beabsichtigt, mit den beiden Neuerungen Geschäfte und Spekulationen der Immobilienwirtschaft mit Eigentumswohnungen wieder zu erleichtern bzw. die Eigner solcher Wohnungen rechtlich zu begünstigen. Der Mieterschutzverein schreibt dazu: „Gerade vor dem Hintergrund der derzeit flächendeckend statt- findenden Verkäufe von Wohnungen, gegen die die SPD auf landespolitischer Ebene antritt, haben wir umso weniger Verständnis für derartige Verschlechterungen der Mieterpositionen“. Man darf gespannt sein, wie die Römer-SPD auf die Kritik reagieren wird.<br><i> Mieterschutzverein FfM, ola

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