Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe!

Die derzeit im Magistrat erneut geführte Debatte über das Für und Wider der Fehlbelegungsabgabe im öffentlich geförderten Wohnungsbau hat den Verein Mieter helfen Mietern veranlasst, nochmals auf zwei Argumente für die Abschaffung der Abgabe hinzuweisen, die selten vorgetragen werden:

Da nur sehr wenige MieterInnen mit mindestens mittlerem Einkommen (sog. Besserverdienende) in den Siedlungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus leben, trifft die Abgabe - entgegen andersartigen Behauptungen - vorwiegend Menschen mit sehr geringem Einkommen. Sie ist mittlerweile gesetzlich so ausgestaltet, dass sie vor allem von Berufstätigen zu zahlen ist, die ihren Lebensunterhalt vollständig aus einem sehr niedrigen Einkommen bestreiten. Bezieher von staatlichen Unterstützungsleistungen zahlen in der Regel nichts. Der offiziell behauptete Zweck der Abgabe hat also mit der sozialen Realität längst nichts (mehr) zu tun.<br> Soweit vorgetragen wird, die Abgabe sei mittlerweile nahezu die einzige Quelle, die noch zur Finanzierung öffentlich geförderten Wohnungsbaus herangezogen werden kann, handelt es sich um ein Alibiargument. Die Stadt Franlfurt hatte vor einigen Jahren ihre gesamten Rückzahlungsforderungen aus kommunalen Wohnungsbaudarlehen an eine Bank verkauft. Das Entgelt verwendete sie zum Ausgleich des Haushaltsdefizits. Die Zweckgebundenheit der Rückflüsse für den Wohnungsbau wurde damit umgangen. Mieter helfen Mietern, ola

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