Ausgerechnet am Antikriegstag
Verhängung von Bußgeld wegen Blockade der Rhein-Main-Airbase anläßlich des NATO-Kriegs gegen Jugoslawien von Gericht bestätigt<p>
Damit wurden jetzt insgesamt gegen 32 KriegsgegnerInnen, die an den zwei Blockaden 1999 teilnahmen wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz ein Bußgeld von jeweils 100 DM verhängt. Mindestens drei Verfahren wurden im Vorfeld durch das Gericht eingestellt, in zwei weiteren Verfahren erfolgte die Einstellung in der Hauptverhandlung über den Einspruch gegen das Bußgeld. In elf Verfahren, in denen Einspruch gegen das Bußgeld eingelegt worden war, wurden die Bußgelder durch Urteile des Amtsgerichts Frankfurt bestätigt. Auch Amtsrichter Timm, der Detlev Beutner jetzt zur Zahlung verurteilte, hatte in einem anderen Verfahren die Einstellung verlangt. Gegen den Richter wurden Befangenheitsanträge gestellt, die aber verworfen wurden. Die Totalverweigerer-Initiative Frankfurt erklärt, dass die Befangenheit des Vorsitzenden nunmehr überdeutlich werde: Die von vornherein unterschiedliche Behandlung im Verfahren und der unterschiedliche Ausgang mache deutlich, dass der Richter vollkommen willkürlich entschieden habe. Das vermutlich letzte Verfahren gegen Jost Gruber steht noch aus, es wurde verschoben.
Pressemitteilung Totalverweigerer-Initiative, 2.9.2000, udi