Benutzung öffentlicher Toiletten für Ärmere nicht bezahlbar

Beim Verein Solidarität statt Mitleid (ehemals LOBBY) häufen sich in der letzten Zeit Beschwerden über Bußgelder die verhängt wurden, weil Bürgerinnen und Bürgern öffentliche Anlagen als Toilette benutzt haben, einerseits, weil sie nicht in der Lage waren in der Nähe liegende Toilettenanlagen zu bezahlen, und andererseits, weil im letzten Jahr immer mehr öffentliche Toiletten geschlossen bzw. zugemauert wurden.

Die einmalige Benutzung einer Toilette, zum Beispiel im Bahnhof, kostet inzwischen 0,60 Euro. Dies ist für Ärmere bzw. obdachlose Bürgerinnen und Bürger kaum bezahlbar. Auf diese kommen im Rahmen einer für das Leben auf der Straße kaum ausreichenden Sozialhilfe pro Monat zusätzlich Kosten bis zu 90 Euro zu, wenn sie öffentliche Toilettenanlagen nutzen. Nachdem die Stadt Frankfurt im Rahmen ihrer kommunalen Polizeiverordnung in letzter Zeit verstärkt Bußgeldbescheide ausstellt, geraten gerade diese Betroffenen unter erhöhten Druck.
Es gehöre zur Vorsorgeverpflichtung der Kommunen, dass sie ihren obdachlosen und ärmeren Bürgerinnen und Bürgern dieses elementare Grundbedürfnis kostenlos ermöglicht. Sie wegen Verletzung der kommunalen Polizeiverordnung mit einem Bußgeld zu belegen, ist nur noch als zynisch zu bezeichnen. Sollen ärmere und obdachlose Bürgerinnen und Bürger wegen nichtbezahlter Bußgelder noch in die Knäste eingeliefert werden?
Der Verein fordert die Streichung entsprechender Paragraphen, die Bußgelder dieser Art überhaupt erst entstehen lassen.
Verein „Solidarität statt Mitleid“,
Tel. 3140800, Vereinssm@t-online.de,
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Soziales