BGH verwirft Revision von Monika Haas

gegen Verurteilung wegen angeblicher Beteiligung an der Entführung der Lufthansa-Maschine 1977

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der wegen angeblicher Beteiligung an der Entführung der Lufthansa-Maschine 1977 verurteilten Monika Haas verworfen. 1998 war Monika Haas, die ihre Beteiligung stets bestritten hatte, zu fünf Jahren verurteilt worden: Sie habe die Waffen für die Flugzeugentführer transportiert. Die Verurteilung wurde begründet mit „Indizien“ aus den Giftschränken von Geheimdiensten und dem BKA, die dem Gericht nicht vorlagen, sowie ein in Geheimdienstzuarbeit verstrickter, im Libanon inhaftierter „Zeuge“, der vor Gericht nicht auftrat und von der Verteidigung nicht vernommen werden konnte. Mit der Verwerfung der Revision bestätigte der BGH die Praxis des OLG Frankfurt, die eine wirksame Verteidigung regelrecht ausgeschaltet hatte. Nach wie vor halten sich Staatsorgane bei der Verfolgung der RAF bzw. von Taten, die sie der RAF zurechnen, an die Devise, dass Recht ist, was dem Staatszweck der Verfolgung nutzt. Das Forum für Monika Haas hat eine Prozessdokumentation erstellt, die über das
Komitee für Grundrechte und Demokratie, Aquinostr. 7-11, 50670 Köln bezogen werden kann.
nach Politische Berichte 4/00
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Repression