Cross Border Leasing - Kommunen als Akteure undurchsichtiger Finanzgeschäfte, Teil 1

<p>Wer bisher nicht so richtig verstanden hat wie diese - mittlerweile bei Gemeinden in Europa grassierenden Geschäfte mit US-Firmen - funktionieren und bei der Informationsveranstaltung der PDS Fraktion im Römer mit Werner Rügemer war, weiß jetzt, diese Leasing-Geschäfte sind ihrem Wesen nach undurchsichtig.Rügemer hat in seiner Jahre langen Recherche kein Stadt- und Gemeinderatsmitglied gefunden, dass diese Leasingverträge überhaupt nur gesehen hat. Sie sind erstens geheim, zweitens umfangreich (zwischen 1000 und 2000 Seiten stark) und drittens nur in der Sprache des Gerichtsstandes, der ist USA, verfasst. Deutlicher: Im Konfliktfall gilt amerikanisches Recht.

Messegelände, U-Bahnen, Kläranlagen, Kanalisationen, Lifte so der Unglückslift von Kaprun), werden in großem Umfang verleast und zurückgeleast, bei Privatfirmen auch Industrieanlagen und Flugzeuge etc. Zwar hat die oberste amerikanische Steuerbehörde "Internal Revenue Service" inzwischen festgehalten, dass diese Geschäfte illegal sind, denn es sind Scheingeschäfte, ohne Substanz, deren einziger Zweck die Steuerersparnis ist. Gemacht werden sie trotzdem, und Klagen der Behörde werden in der Schwebe gehalten. Für jedes dieser Leasinggeschäfte wird ein Trust gegründet, mit Sitz in einer, meist amerikanischen, Steueroase. Es sind allesamt Briefkastenfirmen auf den Cayman-Islands, in Wellington, Delaware u.a. Der Vorgang: Anlagen werden vom sog. Investor (der nichts investiert) auf 99 oder 100 Jahre geleast, so dass er nach amerikanischem Recht Eigentümer ist und die Anlage in den USA abschreiben kann. Damit hat eine solche Anlage dann zwei Eigentümer, denn die Besitzübertragung wird nicht im Grundbuch festgehalten, die jeweilige Gemeinde bleibt nach deutschem Recht Eigentümerin, least für zunächst etwa 25-30 Jahre die Anlage sofort zurück und muss für die Instandhaltung, die Werterhaltung, aufkommen. Von der eingestrichenen Steuerersparnis, ca. 25-35% des Anlagewerts, (der meist über dem Verkehrswert liegt), erhält die Gemeinde ca. 4%, Privatunternehmen holen meist mehr raus. Eines der größten Risiken dabei ist für die Gemeinde die Innovationsblockade: Anlagen müssen erhalten werden, auch wenn sie in dem Umfang und mit der Technologie nicht mehr rentabel sein sollten. Das ist heute schon absehbar bei Kläranlagen und Kanalisationen. Im Falle einer längerfristigen Störung oder einer vertragswidrigen Veränderung käme auf die Gemeinde eine Schadensersatzforderung in Höhe von mind. 25% des Anlagewerts, nämlich der Steuerersparnis des Trusts zu.

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