Das zweite Urteil gegen Monika Haas heißt: lebenslängliche Armut.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat am 11.02.2000 den Revisionsantrag von Monika Haas gegen ihre Verurteilung zu fünf Jahren Gefängnis verworfen. Damit wurde das Urteil rechtskräftig.

Monika Haas hat dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt und wird, falls nötig, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen, um Recht zu bekommen.

Jetzt hat die Justiz eine weitere Entscheidung gegen Monika Haas getroffen!

Am 3. Mai erhielt sie eine erste Teilrechnung der Prozeßkosten in Höhe von DM 180.690,15. Damit wird Monika Haas zum zweiten Mal abgestraft: trotz der schwierigen Ausgangslage hatte sich Monika Haas nach der Haftentlassung und nach Beendigung des Prozesses neue berufliche Perspektiven geschaffen. Mit der Eintreibung der horrenden Prozeßkosten werden diese Perspektiven dauerhaft zerstört.

Auch der weitere Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte soll so möglicherweise blockiert werden. Denn bei vergleichbaren politischen Prozessen hat die Justiz in den allermeisten Fällen begrüßenswerterweise den Verurteilten keine Prozeß-kosten in Rechnung gestellt.

Warum hat es die Bundesanwaltschaft bei Frau Haas so eilig, daß sie, "obwohl die Kostenakten derzeit noch nicht vollständig vorliegen" eine Teilkostenrechnung stellt?

Ende März hatte Monika Haas mit ihrem früheren Arbeitgeber, der Uniklinik Frankfurt, einen gerichtlichen Vergleich beim Landesarbeitsgericht Frankfurt geschlossen: Für den Zeitraum

nach der Haftentlassung und bis zum Arbeitsantritt bei ihrem neuen Arbeitgeber wird ihr das Gehalt nachgezahlt. Diese Regelung, und nicht etwa eine Abfindung, hat Monika Haas bewußt gewählt, damit dem Sozialamt die in dieser Zeit gewährte Sozialhilfe zurückgezahlt werden kann. Nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen wäre Monika Haas ein Restbetrag geblieben, mit dem sie die durch die Haft aufgelaufenen Schulden und Anwaltskosten bezahlen wollte. Dieses Geld will die Bundesanwaltschaft sich nun selber sichern.

Ziel der Bundesanwaltschaft ist es offensichtlich, daß Monika Haas bis an ihr Lebensende vom Pfändungs-Freibetrag von derzeit 1.400,00 DM monatlich leben soll.

Soll es für Monika Haas keine Rückkehr in ein normales Leben geben?

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