Die Zeit ist reif! Mietermitbestimmung in städtischen Wohnungsgesellschaften!

Die Frankfurter Wohnungsgesellschaften AG Hellerhof und ABG Frankfurt Holding erhöhten in beträchtlicher Zahl Mieten wegen Modernisierung mit folgenden rechtswidrigen Praktiken:<br> 1. Es werden zwar in einer &#132;vorläufigen Mietenneuberechnung&#147; Kosten genannt, jedoch keinerlei Angaben über den Anteil der Instandsetzungsarbeiten gemacht. Auch die &#132;endgültige Mietenneuberechnung&#147; enthält dann keinerlei Angaben über den Instandsetzungsanteil (z.B. Mieterhöhung der AG Hellerhof.<br> 2. Es werden keinerlei Kosten für Modernisierungsarbeiten ausgewiesen: Stattdessen wird lediglich eine Berechnung der ortsüblichen Miete nach Mietspiegel beigelegt und eine Erhöhung (um bis zu 50%) auf Mietspiegelniveau wird gefordert. In einer binnen eines Jahres folgenden Abrechnung soll laut Aussage der Vermieter dann der genaue Erhöhungsbetrag bestimmt werden. Der sich ergebende Erhöhungsbetrag sei rückwirkend vom Termin der mit dem Mietspiegel begründeten &#132;vorläufigen Mietenneuberechnung&#147; ab zu zahlen...

Ein Frankfurter Gericht bezeichnete im Februar diesen Jahres die Praxis der ABG Frankfurt Holding, Mieterhöhungen ohne Aufschlüsselung der durchgeführten Arbeiten zu verlangen und erhöhte Mieten ohne Zustimmung des Mieters per Bankeinzug zu kassieren, als „ungerechtfertigte Bereicherung“. Die Geschäftsführung der ABG Frankfurt Holding ging unseren Informationen zufolge in die nächste Instanz, anstatt die Klage zurückzuziehen. Mieter, die sich gegen unwirksame Mieterhöhungen zur Wehr setzen, werden von der Tochtergesellschaft AG Hellerhof sogar mit Kündigung bedroht ...
Von der Arroganz gegenüber Mietern, bis hin zu rechtswidrigen Mieterhöhungen und Korruption hat mangelnde Kontrolle in den Wohnungsgesellschaften der Stadt Frankfurt am Main einen erheblichen finanziellen Schaden für die Mieter, aber auch besonders für das Ansehen der Stadt verursacht.
Bei der Umwandlung der AG Hellerhof in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss aus den Fehlern gelernt werden, die in der Vergangenheit eine wirksame Kontrolle der ABG Frankfurt Holding verhinderten:
Die Stadt als Eigentümer musste sogar per gerichtlicher Verfügung Einfluss auf Entscheidungen der Gesellschaften nehmen, damit sich die Geschäftsführung an den im Gesellschaftsvertrag festgeschriebenen sozialen Auftrag erinnert.
Eine überproportionale Arbeitnehmervertretung und künstliche Mehrheiten im Aufsichtsrat stützten immer wieder mieterfeindliche Entscheidungen der Geschäftsführung und ermöglichen sogar unwidersprochen eine Praxis der „ungerechtfertigten Bereicherung“. Der neue Gesellschaftsvertrag der AG Hellerhof muss daher folgende Komponenten enthalten:
l Mehrheit der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat und Bindung dieser Vertreter an Beschlüsse des Stadtparlaments.
l Bildung eines Gesamtmieterbeirats und Entsendung eines Vertreters in den Aufsichtsrat.
l Bei bestimmten Entscheidungen der Geschäftsführung ist die Zustimmung des Gesamtmieterbeirats erforderlich.
Vorbilder für Mietermitbestimmung
Die Mietermitbestimmung ist in verschiedenen Gesellschaften in der Bundesrepublik bereits realisiert und führt erfolgreich zu einem besseren Miteinander von Mietern und Vermietern. Sie führt zur besseren Akzeptanz von Entscheidungen und zu einer breiten Unterstützung durch die Mieter. (z. B. bei der Wohnbau Gießen, 7.250 Wohnungen und der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH, 17.500 Wohnungen). „Wir verstehen unsere Mieterinnen und Mieter als gleichberechtigte Partner. Dafür sorgen zahlreiche Mieterbeiräte als aktive Mitbestimmungsorgane in der Planung und Durchführung von Renovierung, in der Gestaltung von Grünflächen und Gemeinschaftsanlagen. Im Aufsichtsrat unserer Gesellschaft sind unsere Mieter anteilig vertreten.“ (GBH)
Unter http://mbgallus.de/mmb kann dieses Dokument mit den Gesellschaftsverträgen und der Bestimmungen zur Mietermitbestimmung heruntergeladen, oder unter info@mbgallus.de oder 069-97981138 angefordert werden.
Mieterbündnis Gallus e.V., 23.06.2002, udi

Ziele des Mieterbündnis Gallus

Das Mieterbündnis will Lobby für Mieter im Gallus sein.
Das Mieterbündnis setzt sich durch die Zusammenarbeit mit den Medien für die Belange der Mieter besonders im Gallusviertel ein.
Das Mieterbündnis unterhält Kontakte mit Initiativen im Gallus
Das Mieterbündnis arbeiten mit in Arbeitskreisen und Gremien
Das Mieterbündnis nimmt beobachtend oder interagierend teil an parlamentarischen Sitzungen und Ausschüssen

Schwerpunktthemen sind:
Bezahlbare Mieten, Abwendung von Mieterhöhungen
Bessere Kontrolle der Mieterhöhungen nach Modernisierung
Die Entwicklung im Europaviertel

Im Umgang der Geschäftsführung der Wohnungsgesellschaften mit Mietern sollte in Zusammenarbeit mit sozialen Institutionen, Kirchen und Wissenschaftlern ein Verhaltenskodex entwickelt werden, zu dessen Einhaltung sich die Vermieter freiwillig verpflichten.

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Wohnen