Fragen an den Magistrat

<p> Am 17.02.2002 veranstaltete der &#132;Bund der Vertriebenen&#147; in der Paulskirche ein &#132;Benefizkonzert&#147; für ein &#132;Zentrum gegen Vertreibung&#147;, das er in Berlin als Gegenpol zum Holocaustdenkmal in zentraler Lage errichten will.

„Die Paulskirche gilt heute innerhalb und außerhalb Deutschlands als Symbol des demokratischen Willens der Deutschen in der Vergangenheit und ist damit zu einer der bedeutendsten politischen Gedenkstätten geworden. In Anerkennung dieser Bedeutung kann die Paulskirche daher nur für solche Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, die ihrem Grundcharakter gerecht werden. Dabei ist ein äußerst strenger Maßstab anzulegen ...“, heißt es im Magistratsbeschluss vom 7.12.1984. Der Arbeitskreis gegen Revanchismus und Kriegstreiberei fragt: Wer hat bei der Vergabe an den „Bund der Vertriebenen“ den „äußerst strengen Maßstab“ angelegt und für erfüllt gehalten? Mit welcher Begründung?

udi