Großer Schritt in Richtung regelmäßige Samstagsarbeit

Information der Gewerkschaft HBV zur Bankentarifrunde

Einige Tage nach Redaktionsschluss dieses Infos (7. März) wird die Tarifkommission Banken der Gewerkschaft HBV ihre Entscheidung für das weitere Vorgehen in der laufenden Tarifrunde getroffen haben. Anders als die DAG hatte die HBV bis dato das letzte Angebot der Arbeitgeber (Gehaltserhöhung, Vorruhestands- und Altersteilzeitregelungen) abgelehnt, weil die von den Banken geforderte weitere Ausweitung der Samstagsarbeit nicht ausreichend eingegrenzt war, die Freizeitzuschläge unzureichend waren und für neueingestellte ArbeitnehmerInnen die Regelungen nicht gelten sollten. Bis zum 15. Februar wurde in ausgewählten Streikbetrieben eine Befragung durchgeführt, ob – wie im vergangenen Jahr – die Bereitschaft besteht, für ein besseres Gehaltsangebot und bessere Regelungen zur Samstagsarbeit zu streiken. Hier die Kritik der HBV an der auf zwei Jahre befristeten Regelung zur Samstagsarbeit im Detail:

1. 6% der Beschäftigten können am Samstag beschäftigt werden. Es gibt keine Beschränkung auf besondere Bereiche, vielmehr können die Banken in jeder beliebigen Stelle an Samstagen arbeiten lassen.
2. Gleichzeitig besteht die sog. Konkurrenzklausel fort, nach der samstags gearbeitet werden kann, wenn Institute außerhalb des Tarifs samstags öffnen. Wir befürchten, dass es einen „Öffnungskrieg“ gibt. Am Ende arbeiten dann schnell auch 20% am Samstag.
3. Der Ausgleich für Samstagsarbeit beträgt einen zusätzlichen Tag ab dem 8. Einsatz am Samstag, zwei freie Tage ab dem 16. und drei freie Tage ab dem 24. Einsatz. Wer sieben Samstage arbeitet, geht also leer aus, wer an 15 Samstagen im Jahr jeweils 8 Stunden arbeitet hat somit einen Zuschlag von 6,7%. Außerdem wird für die Kollegen, die nach dieser Regelung samstags arbeiten, der Zuschlag für Mehrarbeit auf 25% halbiert.
4. Die Regelung sieht vor, dass in Zukunft bei den Banken neu eingestellte Mitarbeiter Arbeitsverträge bekommen, die generell die Samstagsarbeit zulassen. (Wer das nicht unterschreiben will, wird halt nicht eingestellt). Diese Mitarbeiter würden dann keinerlei Belastungsausgleich bekommen. Damit gibt es eine gespaltene Zwei-Klassen-Gesellschaft und ein „Modell“ für zukünftige Verschlechterungen des Tarifvertrags.
5. Ob die Freiwilligkeit bei der Samstagsarbeit für bereits Beschäftigte in der Praxis eingehalten wird, bezweifeln wir.

nach Tarif-Info der HBV FfM, ola