Industriepark Höchst: Qualifizierte Inkompetenz

ehmalige Hoechst-AG; personal- und sozialpolitische Überleitungsvereinbarung

Im Januar 1997 wurde die „Personal- und sozialpolitische Überleitungsvereinbarung zur Bildung der strategischen Management Holding Hoechst“ abgeschlossen. In dieser Vereinbarung ist geregelt, wie in den Unternehmen der ehemaligen Hoechst AG mit Beschäftigten umgegangen wird, deren Arbeitsplatz wegfällt.

In der Vereinbarung ist festgelegt, dass bei Arbeitsplatzabbau in den einzelnen Unternehmen geprüft wird, ob in den anderen Unternehmen für die Betroffenen Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Um diese Vorschrift erfüllen zu können, haben die Unternehmen einen sogenannten „Runden Tisch Personalmarketing“ gegründet. Inzwischen liegt das Eingeständnis dieses Runden Tisches vor, dass er auch nicht im Ansatz seiner Aufgabe gerecht wird. Erstaunlich selbstkritisch wird festgestellt:

 die Überleitungsvereinbarung steht nur auf dem Papier,

 einige Standortunternehmen nehmen nicht am „Runden Tisch“ teil, andere schicken nur Alibivertreter,

 offene Stellen werden teilweise nur zum Schein angeboten und sind längst besetzt usw..

Das einzig Positive an diesem „Runden Tisch“ ist offensichtlich, dass es ihn überhaupt gibt. Die Betriebsräte waren jedenfalls nicht in der Lage, einen entsprechenden „Runden Tisch“ zu bilden.

Opfer dieser skandalösen Situation sollen jetzt vor allem Beschäftigte der Infraserv werden. Dort besteht die feste Absicht des Arbeitgebers, die Arbeitsplätze von und KollegInnen zu vernichten. Da mangels Funktionstüchtigkeit des „Runden Tisches“ die Vermittlung dieser Beschäftigten in andere Unternehmen nicht gelingt, will Infraserv diese KollegInnen mit der Drohung der betriebsbedingten Kündigung in eine sogenannte Qualifizierungsgesellschaft zwingen. Diese ist genauso konstruiert wie die Qualifizierungsgesellschaft, in die die Beschäftigten der Philipp Holzmann AG abgeschoben wurden, die dort ihren Arbeitsplatz durch das kriminelle Handeln der Manager verlieren.

Sogenannte Fachleute dieser Qualifizierungsgesellschaft sollen ermitteln, ob die Qualifikationen der von der Infraserv abgeschobenen KollegInnen am Arbeitsmarkt nachgefragt werden, oder ob es die Möglichkeit gibt, sie durch Vermittlung neuer Qualifikationen für den Arbeitsmarkt tauglich zu machen. Die maximale Verweildauer in dieser Beschäftigungsgesellschaft ist 12 Monate. Die Qualifizierungsgesellschaft zahlt für ein Jahr den in Qualfizierung befindlichen Beschäftigten 80% des letzten Nettolohns bei Infraserv und erhält vom Arbeitsamt das Kurzarbeitergeld. Danach geht es in die Arbeitslosigkeit, wenn keine Arbeit gefunden wird.

Nach unserer Meinung wird durch diese Qualifizierungsgesellschaft die „sozialpolitische Vereinbarung“ rechtswidrig unterlaufen. Allein das Eingeständnis des „Runden Tisches“, seine Aufgaben bisher nicht erfüllt zu haben, macht das deutlich.

Wir verlangen, dass die von Arbeitsplatzverlust Bedrohten in den anderen Unternehmen im Industriepark einen Arbeitsplatz angeboten bekommen. Nach den uns vorliegenden Informationen sind z. B. bei der Aventis Pharma längst nicht alle Planstellen besetzt.

aus Gemeinsame Liste Standort Forum 1/00