"Keine Entlastung" für IG Farben i.A.

Anträge der "Coordination gegen Bayer-Gefahren" und des "Dachverbands Kritischer Aktionäre" an die Hauptversammlung von IG Farben i.A. am 23. August.

Am 23. 8. 2000 findet in Frankfurt, in Bergen-Enkheim die Hauptversammlung der IG Farben i.A. statt. Wir dokumentieren hier die vorliegenden Gegenanträge der „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ und des „Dachverbands Kritischer Aktionäre“ mit den – unverfrorenen – Stellungnahmen der Verwaltung.


Antrag: „Die Liquidatoren werden nicht entlastet. Begründung: Die Liquidatoren haben die Auflösung des Unternehmens, das im Dritten Reich als Kriegstreiber und Kriegsprofiteur auftrat, nicht vorangetrieben. Die überlebenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter werden in die Abwicklung nicht mit einbezogen. Auch wurden im vergangenen Geschäftsjahr erneut keinerlei Zahlungen an die Opfer der IG Farben geleistet ...“

Stellungnahme der Verwaltung: „Es wird vorgeschlagen, den Gegenantrag abzulehnen. Seine Begründung ist allgemein und floskelhaft ...“


Antrag: „Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet. Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollfunktion gegenüber den Liquidatoren in keiner Weise nachgekommen und unterstützt die Verzögerungstaktik bezüglich der Auflösung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat widersetzt sich der Forderung, das etwaige Restvermögen der IG Farben aus der Schweiz vollständig den Opfern im Dritten Reich und ihren Hinterbliebenen zugute kommen zu lassen ...“

Stellungnahme der Verwaltung: „Es wird vorgeschlagen, den Gegenantrag abzulehnen. Die Vorwürfe gegen den Aufsichtsrat sind unberechtigt ...“


Antrag: „Den Liquidatoren und dem Aufsichtsrat wird die Entlasung verweigert. Begründung: Weiterhin verschleppen Liquidatoren und Aufsichtsrat die überfällige Auflösung des Unternehmens und verweigern die Verwendung seines gesamten Restvermögens zur Entschädigung seiner ehemaligen Zwangsarbeiter/-innen ...“

Stellungnahme der Verwaltung: „Es wird vorgeschlagen, die Gegenanträge abzulehnen. Ihre Begründung ist unsachlich und teilweise beleidigend. Die in der Begründung enthaltenen Tatsachenbehauptungen sind überwiegend unwahr ...“

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Antifa