Klage gegen die Fraport wegen Hausverbot abgewiesen

Im März 2003 versuchten AntirassistInnen am Schalter der Lufthansa am Frankfurter Flughafen Kontakt mit der Crew eines Fliegers aufzunehmen. Ihren Informationen zufolge sollte ein Mann gegen seinen Willen abgeschoben werden. In Einzelfällen war es in der Vergangenheit gelungen, durch Weitergabe von Informationen solche Abschiebungen in letzter Minute zu verhindern.

Ein Gespäch mit dem Piloten oder der Chefstewardess wurde allerdings verweigert und die Fraport Security forderte die AntirassistInnen auf, den Flughafen zu verlassen. Die Abschiebung konnte nicht verhindert werden. Eine der Beteiligten, die ihren Namen angegeben hatte, bekam wenige Tage später ein Hausverbot für den Flughafen zugestellt. Das Aktionsbündnis Rhein-Main gegen Abschiebungen beschloss, gegen die Fraport Klage zu führen. Solche Hausverbote, die übrigens mittlerweile gängiges Mittel der Fraport geworden sind, um Proteste zu kriminalisieren, wollte das Aktionsbündnis nicht hinnehmen. Solange vom Frankfurter Flughafen aus Menschen gegen ihren Willen abgeschoben werden oder im Internierungslager eingesperrt werden, solange muss es möglich sein, auch dort zu protestieren. Die Klage wurde vor dem Landgericht eingereicht, aber an das Amtsgericht abgegeben. Das Amtsgericht Frankfurt wies am 20.12.04 die Klage ab. Die Richterin ist der Auffassung, „das erteilte Hausverbot ist nicht zu beanstanden“. Zur Begründung folgt die Richterin der Erklärung der Fraport, nach der der Flughafen keine öffentliche Anstalt oder Einrichtung im Sinne des Verwaltungsrechts sei. Die Fraport dürfe die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit in ihren Räumlichkeiten untersagen, da sie als Aktiengesellschaft keiner direkten Grundrechtsbindung unterliege. Damit widerspricht die Richterin einem Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshof, der im März 2003 feststellte, dass die Fraport der Grundrechtsbindung unterliege. Den Menschen, die die Fraport mittlerweile mit Hausverbot gebannt hat, drohen bei nochmaligem Protestieren am Flughafen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch. Das bedeutet, dass die tödliche Abschiebemaschinerie unter Ausschluss einer kritischen Öffentlichkeit ungehindert weitergehen soll. Es bleibt zu hoffen, dass weiterhin Menschen an die Flughäfen gehen und einschreiten, wenn Unrecht bekannt wird. Ob es sich nun um einen öffentlichen Raum handelt oder nicht. Ob die Fraport nun an das Grundrecht gebunden ist oder nicht. Das Aktionsbündnis wird gegen das Urteil Berufung einlegen. JK, Aktionsbündnis Rhein-Main gegen Abschiebungen

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