Kurdische Namensgebung

Eine parlamentarische Initiative der PDS-Bundestagsfraktion ...

<p>Die Bundestagsfraktion der PDS hat am 27. Juni eine parlamentarische Initiative beschlossen, die darauf zielt, in der BRD die Vergabe kurdischer Namen zu ermöglichen. Nach türkischem Recht dürfen kurdische Namen nicht vergeben werden, weil sie der „nationalen“ Kultur nicht entsprächen. Dieses Recht wird durch deutsche Standesämter bei der Namensgebung als Grundlage herangezogen. Damit wird kurdischen Eltern verweigert, ihren Kindern kurdische Namen zu geben. Sie sind so gezwungen, sich auch in Deutschland Kurden diskriminierenden Gesetzen der Türkei zu unterwerfen. Gerade im Zusammenhang mit der EU-Aufnahme der Türkei sollte die Bundesregierung ein erstes Zeichen setzen und ihre eigene Kurdenpolititk korrigieren. Auch kurdischen Eltern müssen das Recht erhalten, den Namen ihrer Kinder frei wählen zu können.<p><i> PDS-Pressedienst 27/00