"Lediglich Parallelität von Verhaltensweisen"

Die in einem FR-Interview vom 10.09.01 gemachte Äußerung des ehemaligen Frankfurter Sozial- und Gesundheitsdezernenten, Ex-Kämmerers und heutigen Ehrenvorsitzenden der Frankfurter CDU, Ernst Gerhardt, der dort im Zusammenhang mit der "Säuberung" des Bahnhofsviertels und der "Eindämmung der Prostitution" sagte: "Wo Wanzen sind, kommen Wanzen wieder hin", ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt rechtens.

Diese Aussage begründet weder den Verdacht auf Volksverhetzung (§ 130, Abs. 2, StGB) noch den der Beleidigung (§ 185 StGB). Einer entsprechende Strafanzeige des Vereins Dona Carmen gegen Gerhardt wurde deshalb nicht stattgegeben. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde abgelehnt.

Da Gerhardt nicht "bestimmte Personen" als Wanzen bezeichnet habe, sondern "lediglich eine Parallelität von Verhaltensweisen aufgezeigt" habe, läge somit kein Angriff auf die Menschenwürde vor.

Die Beschwerde Dona Carmens gegen diesen Bescheid von Oberstaatsanwalt Claude vom Frankfurter Landgericht wurde nun vom Oberlandesgericht zurückgewiesen.

Die Gerhardt-Äußerung sei durch das Grundrecht der Meinungsäußerung gedeckt. "Eine Äußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmählkritik" befand Oberstaatsanwalt Rückert. Die "sicherlich überspitzten und drastischen Äußerungen" Gerhardt (Rückert) hätten lediglich den Zweck verfolgt, "die allgmein bekannte hohe Kriminalitätsrate im sog. Milieu des Frankfurter Bahnhofsviertels anzuprangern.

Pressemitteilung von Doña Carmen e.V., Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten., 17.12.2001

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