"Lufttransa Deportation Class" - geschützter Name?

<p>Am Freitag, dem 25. Januar 2002, stehen die Frankfurter Künstlerin Silke Wagner und Hagen Kopp, Hanauer Aktivist der Kampagne "deportation class stop!", im Frankfurter Landgericht der Lufthansa AG gegenüber. Gegenstand des Verfahrens ist eine von der Lufthansa AG im November 2001 erwirkte einstweilige Verfügung, über deren Aufhebung nun verhandelt wird.

Unter Androhung eines Ordnungsgeldes hatte die Lufthansa die Nutzung eines Kleinbusses untersagen lassen, der in Farbe und Aufmachung den offiziellen Lufthansa-Fahrzeugen nachgestaltet ist. Der Bus trägt die Aufschrift Lufttransa Deportation Class", in kritischer Anspielung auf die Bereitstellung von Lufthansa-Flugzeugen zu Abschiebezwecken.

Bei mehreren Straßentheateraktionen am Flughafen sowie in Frankfurts Innenstadt wurde der Bus im vergangenen Oktober bei politisch-künstlerischen Performances eingesetzt. Doch Lufthansa sah dadurch "in nicht hinzunehmender Weise" ihr Image angegriffen, ihren geschützen Markennamen verunglimpft und gar ihre Sicherheit in Gefahr." Wo kommen wir hin, wenn künstlerische Freiheit in politischen Auseinandersetzungen derart eingeschränkt werden", fragt und begründet Silke Wagner ihren Widerspruch gegen die Verfügung.

"Lufthansa wird es nicht gelingen, uns mit Verboten oder Strafanzeigen einzuschüchtern, wie sie es bereits mit der Verfolgung von Mit-InitiatorInnen der ,Online-Demo' im letzten Jahr versucht", ergänzt Hagen Kopp. Im Juni 2001 hatten tausende AbschiebegegnerInnen kurzzeitig das Internetportal des Luftfahrtkonzerns lahmgelegt. Monate später ließ die Frankfurter Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume des Vereins "Libertad" sowie die Wohnung eines Mitglieds durchsuchen und die gesamte Computeranlage "mitgehen".

Kopp weist darauf hin, daß in den nächsten Monaten in Frankfurt der Prozeß zum Abschiebetod von Aamir Ageeb beginnen werde. Aus den mittlerweile vorliegenden Akten ergebe sich auch eindeutig "die Mitverantwortung des Lufthansa-Kapitäns für die Ermöglichung dieses brutalen Zwangstransports".

"Anstatt also AbschiebegegnerInnen mit unsinnigen Verfahren zu überziehen", fordert Kopp, "soll der Lufthansa-Vorstand endlich klare Verhältnisse schaffen und alle Piloten anweisen, keine Abschiebungen mehr zuzulassen. Solange ,willing to travel', das freiwillige Fliegen, nicht zum eindeutigen Kriterium für Transporte wird, solange werden wir die Lufthansa Deportation Class weiter zum Thema machen!"

Das öffentliche Zivilgerichtsverfahren am 25.1.02 wird um 11 Uhr im Landgericht - Gerichtsstraße 2, Gebäude B, III. Stock, Saal 392 - stattfinden.

weitere Informationen: www.aktivgegenabschiebung.de