Mit Hartz IV droht Wohnungsverlust

Die Fachtagung der Mietervereine beschäftigte sich u.a. mit den mieten- und wohnungspolitischen Folgen von Hartz IV. Wenn bestimmte Mietgrenzen oder eine bestimmte Wohnungsgröße überschritten werden, drohen Umzugsaufforderungen und damit teure Umzüge und der Wohnungsverlust.

Diese Situation bedroht Mieterinnen und Mieter in ihrer Existenz, führt zur Verdrängung in unliebsame Wohngegenden bis zu menschenunwürdigen Wohnverhältnissen (Heim, Obdachlosigkeit).<br> Zudem müsste die Allgemeinheit zusätzliche Belastungen tragen, da statt niedrigerer Mieten zusätzliche Kosten entstehen (Umzugsaufwendungen, Heimkosten).<br> Die Bundesarbeitsgemeinschaft fordert deshalb:<br> - Als &#8222;angemessene Unterkunftskosten&#8220; müssen grundsätzlich die tatsächlichen Mietkosten der Wohnung übernommen werden.<br> - Mietkautionen und Genossenschaftsanteile dürfen nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden und damit den Hilfeanspruch mindern.<br> Wenn das Ziel des Gesetzgebers erreicht werden soll, Langzeitarbeitslose dem Arbeitsmarkt näher zu bringen, darf man ihnen den Wohnungsmarkt nicht verschließen.<br> Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft alternativer Mietervereine, 26.9.04

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