Netzwerk Hessischer Erwerbsloseninitiativen: Tarifliche Bezahlung statt Arbeitsdienst

Wir, das Netzwerk hessischer Erwerbsloseninitiativen, lehnen sogenannte „Hilfe zur Arbeit“ Maßnahmen (HzA) nach Bundessozialhilfegesetz (BShG) §19, Abs.2 (Variante 2) und nach BShG § 20 grundsätzlich ab.

Ebenso lehnen wir die im neuen Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II § 16) vorgesehene Fortschreibung und Verschärfung dieser Maßnahmen ab, denn die sogenannten &#8222;Arbeitsgelegenheiten&#8220; bedeuten nichts anderes als moderne Arbeitsdienste.<br> Wir sind gegen die sog. &#8222;Arbeitsgelegenheiten&#8220;,<br> m weil sie zu einem Abbau qualifizierter, tariflich entlohnter und relativ sicherer Stellen beitragen und mithin der Arbeitsmarkt schrumpft;<br> m weil sie die regulär im öffentlichen Dienst oder bei sozialen Trägern Beschäftigten schwächen und deren Möglichkeit zur gewerkschaftlichen Einflußnahme aushebeln;<br> m weil Lohnfindungsprozesse im öffentlichen Dienst bittere Notwendigkeit sind;<br> m weil wir nicht der Ansicht sind, dass jede Arbeit besser als keine ist, denn Arbeit muss ein existenzsicherndes Einkommen erbringen;<br> m weil sie die Betroffenen stignatisiert und Auswege aus der Erwerbslosigkeit versperrt;<br> m weil die Arbeitslosigkeit bekämpft werden muss - und nicht die Arbeitslosen!<br> Es gibt viele Gründe gegen den neuen Arbeitsdienst zu streiten. Aus Sicht der Betroffenen ist der Sachverhalt klar: Sie müssen arbeiten ohne dafür einen Lohn zu bekommen und ohne dass ihre berufliche Perspektive sich verbessert. Im Gegenteil: Je länger sie sich in entsprechenden Maßnahmen befinden, desto geringer wird ihre Chance auf einen regulären Arbeitsplatz.<br> Erwerbslose und Beschäftigte haben gemeinsame Interessen. Deshalb fordern wir die Gewerkschaften auf, frühzeitig gegen diese Pläne anzugehen und ihr politisches Gewicht zu nutzen um neue Arbeitsdienste zu verhindern:<br> 1. Die Personal- und Betriebsräte stellen sich gegen den neuen Arbeitsdienst und fordern reguläre Beschäftigungsverhältnisse auf Basis der Tarifverträge.<br> 2. Im Bundessozialhilfegesetz werden der § 19, Abs.2 (Variante 2) und der §20 ersatzlos gestrichen.<br> 3. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt muss zurück genommen werden.<br> Gemeinsam gegen Lohndumping, Arbeitsdienst und prekäre Beschäftigung!<br> Wir fordern den Deutschen Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen auf, diese Position zu unterstützen.<br> Hintergrund: Es ist geplant, für 20 % der Langzeiterwerbslosen &#8222;Arbeitsgelegenheiten&#8220; zu schaffen. Als Tätigkeiten werden genannt: Kinderbetreuung, Schulaufgabenhilfe, Arbeit in Pflegeheimen, im Garten- und Landschaftsbau, Bürohilfe, Archivhelfer, Handwerkerhelfer, Museumsaufsicht und vieles mehr. Es ist offensichtlich, dass dieser moderne Arbeitsdienst einen Angriff auf reguläre Beschäftigungsverhältnisse insbesondere im öffentlichen Dienst darstellt. Er zielt daher nicht nur auf Erwerbslose, sondern ist ein Vehikel zur Schwächung des öffentlichen Dienstes in seiner jetzigen Form. Als professionalisierter, in Form von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung organisierter und damit auch gewerkschaftlicher Einflussnahme zugänglicher öffentlicher Arbeitsbereich, wird er auf einen kleinen Kernbereich reduziert werden. Weite Bereiche der Daseinsvorsorge, eine Aufgabe der Kommunen, wird auf nicht entlohnte &#8222;Arbeitsgelegenheiten&#8220; abgewälzt werden ...<br> Das gesamte Dokument ist unter www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/zwang/hza.pdf zu finden.

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Soziales