NPD Aufmarsch am 03.04.2004 verbieten

<p>Antwort auf den offenen Brief der Oberbürgermeisterin vom 02.03.2004<br>. Zusätzlich zu unserer Mobilisierung für die Demonstration gegen weiteren Sozialabbau in Stuttgart rufen wir dazu auf, am selben Tag, am 03.04.04 um 11.00 Uhr vor dem Frankfurter Gewerkschaftshaus in der Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77 gegen den zur Zeit noch nicht verbotenen und angemeldeten NPD Aufmarsch zu demonstrieren. <p>

Wir erwarten insbesondere von denen Bürgerinnen und Bürgern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nicht mit nach Stuttgart fahren, dass sie sich dieser Kundgebung anschließen. Von der Wirtschaft, den Arbeitgebern und ihren Verbänden erwarten wir, dass sie sich ebenfalls für ein weltoffenes Frankfurt am Main öffentlich und demonstrativ einsetzen. Dies dürfen insbesondere internationale Unternehmen und ihre Beschäftigte erwarten

Offener Brief vom 18.03.2004

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

als wir Sie am 10. Februar aufgefordert haben, alles in Ihrer Macht stehende gegen den für den 3. April angekündigten Aufmarsch von Neonazis in unserer Stadt zu tun, verbanden wir das keineswegs mit einer "Missachtung rechtsstaatlicher Normen", wie Sie in ihrer Antwort an uns vermuten.

Im Gegenteil. Sowohl die Gesetze, die jede Neuauflage nationalsozialistischer Zeichen, Praktiken und Parolen verbieten, wie vor allem auch unser Grundgesetz, gebieten es, neonazistische Umtriebe zu unterbinden.

Die Bestimmungen des Grundgesetzes untersagen jede Fortsetzung oder Neuauflage nationalsozialistischer Politik, Organisation und Agitation. Wer neonazistische Politik betreibt, wie es die NPD ohne jeden Zweifel tut, kann sich nicht auf die Anwendung demokratischer Rechte und Freiheiten berufen. Er verwirkt diese Grundrechte. Auch das sogenannte Parteienprivileg erlaubt keine entsprechende Politik und Propaganda.

Über die Anwendung dieser grundgesetzlich untermauerten Grundsätze gibt es zweifellos unterschiedliche juristische Interpretationen. Leider geben einige gerichtliche Entscheidungen bis hin zu Kammer-Entscheidungen beim Bundesverfassungsgericht neonazistischen Aufmärschen einen, wenn auch begrenzten Freiraum. Doch ebenso gibt es andere rechtliche Entscheidungen auch oberer Gerichte, bis hin zum Bundesverfassungsgericht zuletzt zu Bochum, die Verbotsverfügungen bestätigt haben. Die Rechtsprechung ist also keineswegs eindimensional.

Die Meinungsfreiheit muss "dort ihre Grenzen finden, wo der Versuch unternommen wird, das menschenverachtende Gedankengut des Dritten Reiches wiederzubeleben", stellte der Präsident des Verfassungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts für Nordhein-Westfalen, Michael Bertrams, fest. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte kürzlich ähnlich.

Die juristische Spruchpraxis kann unseres Erachtens die politische Führung unserer Stadt in keinem Fall von dem Auftrag und der Verpflichtung entbinden, mit allen rechtlichen Auflagen bis hin zum Verbot gegen Umtriebe und Aufmärsche von Neonazis vorzugehen. In früheren Jahren haben Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main auch so gehandelt, ebenso wie heute zahlreiche Oberbürgermeister und Bürgermeister deutscher Städte. Auch denen wird man wohl kaum "Rechtsmissbrauch" vorwerfen wollen.

Wir fordern Sie, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, heute nochmals auf, auch mit rechtlichen Schritten und Verbotsverfügungen ein politisches Zeichen dafür zu setzen, dass Neonazis und Rechtsextremisten in unserer Stadt unerwünscht sind, und dass ihnen die Stadt keine Betätigungsfreiheit gewährt.

Darüber hinaus stellen wir fest, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich den Neonazis entgegenstellen, eindeutig im Sinne und Geiste des Grundgesetzes handeln. Sie stellen sich nicht, wie von Ihnen behauptet, gegen die Wahrung von Grundrechten, sondern nehmen im Gegenteil diese Grundrechte engagiert wahr, um unsere demokratische Grundordnung aktiv zu verteidigen. Dafür verdienen sie Anerkennung und Unterstützung.

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, zu einem solchen Engagement bereit fänden. Es gilt, den Handlungsrahmen für politische Entscheidungen gegen den Neonazismus zu nutzen. Wir verlangen nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Fiedler

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