Nutzungsüberlassungen von Immobilien

müssen unter parlamentarischer Kontrolle bleiben.

Die PDS-Fraktion im Römer beantragt: 1. Die Stadtverordnetenversammlung  fordert den Magistrat auf, sich selbst zu verpflichten, abweichend von den geänderten Bestimmungen in § 109 der Hessischen Gemeindeordnung weiterhin über Nutzungsüberlassungen nicht selbst zu entscheiden, sondern der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, sich in einem Brief an die Fraktionen im Hessischen Landtag dafür einzusetzen, dass die Änderungen in § 109 HGO wieder zurückgenommen werden. ...
Begründung: Bei der Nutzungsüberlassung von Immobilien und Grundstücken der Stadt geht es häufig um erhebliche Geldbeträge. Finanzielle Angelegenheiten von dieser Tragweite müssen auch weiterhin der Kontrolle der Stadtverordnetenversammlung unterliegen.
Häufig sind bei Nutzungsüberlassungen soziale und andere Kriterien zu berücksichtigen, die das Allgemeinwohl betreffen. Auch unter diesem Gesichtspunkt müssen Nutzungsüberlassungen weiterhin durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Aus dem Umstand, dass nach § 109 HGO Vermögensgegenstände der Stadt ausnahmsweise auch unter ihrem vollen Wert zur Nutzung überlassen werden können, ist es auch im Interesse des Magistrats, der Stadtverordnetenversammlung weiterhin die Entscheidung zu überlassen. Denn diese Regelung birgt eine erhebliche Korruptionsgefahr.
Aus diesen Gründen muss sich die Stadt dafür einsetzen, dass die undemokratische und korruptionsfördernde Änderung des § 109 HGO zurückgenommen wird.
Antragsteller: Stadtverordneter Heiner Halberstadt, Stadtverordneter Dr. Eberhard Dähne,            http://www.pds-im-roemer.de
Schlagwörter
Kommunalfinanzen