Polizei vollstreckt Ordnungshaft
Am Sonntagabend (12.5.2002) 19.20 Uhr vollstreckten zwei Beamte des 12. Polizeireviers Frankfurt a.M. einen Haftbefehl über zwei Tage Ordnungshaft gegen den Totalen Kriegsdienstverweigerer Torsten Froese. Der Student hatte sich vor knapp einem Jahr neben drei weiteren ZuschauerInnen bei einem Strafprozess gegen einen anderen Totalverweigerer in Hamburg bei der Urteilsverkündung nicht erhoben. Der seinerzeitige Vorsitzende Richter Michael Kaut verhängte daraufhin je ein "Ordnungsgeld" über 500 DM, welches später in Ordnungshaft von zwei Tagen abgeändert wurde.
Als das Gericht das Urteil verkünden wollte, kam es erneut zum Eklat. Der Richter forderte das Publikum auf, sich zu erheben. Dem kamen jedoch vier ZuschauerInnen nicht nach, die erklärten, vor diesem Gericht, welches im Verlauf der Verhandlung seine Position zur Genüge deutlich gemacht habe, sich nicht erheben zu wollen. Der Richter verhängte darauhin ein "Ordnungsgeld" von jeweils 500 DM wegen "ungebührlichen Verhaltens". Die Verteidiger erklärten hierzu, diese Maßnahme erinnere sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nach an den Untertanengeist, den deutsche Richter bis in die sechziger Jahre eingefordert hatten, der - in dieser drastischen Form - inzwischen aber weitgehend überwunden geglaubt gewesen sei. Letzlich sei aber "von diesem befangenen Vorsitzenden Richter nichts anderes zu erwarten" gewesen. Drei der vier betroffenen ZuschauerInnen weigerten sich daraufhin, das sog. Ordnungsgeld zu zahlen, worauf hin eine Umwandlung in zwei Tage "Ordnungshaft" erfolgte.
Torsten Froese ist nun der letzte Betroffene, bei dem die Haft vollstreckt wird. Am Sonntagabend gegen 19.20 Uhr klingelten zwei Beamte des 12. Polizeireviers Frankfurt a.M. und führten Froese in Handschellen ab.