Polizeigewalt und Nazis

Die PDS-Fraktion im Römer hatte nach dem Nazi-Aufmarsch am 1. Mai die Anfrage an den Magistrat gestellt, wer dafür verantwortlich gewesen sei, dass die Rechtsextremisten mit Sonderzügen der U2 vom P&R Parkplatz in Kalbach zum Dornbusch transportiert wurden.

Die Anwort liegt jetzt vor: Die Entscheidung habe nicht die Verkehrsgesellschaft (VGF), sondern die Einsatzleitung der Polizei getroffen. Die VGF habe auf Veranlassung der Polizei kurzfristig zwei zusätzliche Züge für die Nazis bereitgestellt, um „die Beeinträchtigung anderer Fahrgäste zu vermeiden“. Hätte sich die VGF hier nicht weigern können? Was berechtigt die Polizei, einfach über den öffentlichen Nahverkehr zu verfügen? Magistratsbericht B664, 20.8.01