Prozess gegen Zwangsversetzung von Benjamin Ortmeyer steht bevor

Im Sommer wird der Prozess beginnen, den Dr. Benjamin Ortmeyer gegen seine Zwangsversetzung durch das Staatliche Schulamt 1999 von der Frauenhofschule an die Paul-Hindemith-Schule führt. Die Frankfurter Lehrerzeitung der GEW veröffentlichte aus diesem Grund in ihrer letzten Ausgabe (4/03) ein ausführliches Interview mit Benjamin Ortmeyer, der seit vielen Jahren durch sein antifaschistisches Engagement als Lehrer und Gewerkschaftsmitglied bekannt ist.

Die Versetzung bzw. ihre Vorbereitung und Durchsetzung war sowohl in politischer als auch in rechtlicher Hinsicht ein Skandal. Dem Prozess, den Ortmeyer mit Unterstützung der GEW gegen das Land Hessen führt, kommt deshalb eine große Bedeutung zu. Es geht um die Aufhellung eines Vorganges, der in vielerlei Hinsicht durch Amtsmissbrauch und Behördenwillkür gekennzeichnet war. Der Vorgang wurde dadurch zusätzlich kompliziert, weil er sich vor dem Hintergrund eines (un-) durchsichtigen Konglomerats von Interessen abspielte: So hatte neben der Frankfurter Schulleitervereinigung auch der damalige Landtagsabgeordnete und jetzige Generalsekretär der Hessen-CDU, Boddenberg, persönlich interveniert. Außerdem spielten Auseinandersetzungen um die Neubesetzung einer Schulleiterstelle eine Rolle.<br> Den eigentlichen Grund für die Versetzung hatte die Schulbehörde erst während der von Ortmeyer angestrengten Eil- und Verwaltungsverfahren genannt: Er sei der Auslöser von Spannungen an seiner alten Schule gewesen. Indem er die Form der Kritik an Vorgesetzten überzogen und sich bei Konflikten an die Öffentlichkeit gewandt habe, sei der Schulfrieden gestört worden. Ausdrücklich ging es nie um die Disziplinarvorwürfe.<br> Ein wesentlicher Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung wird die Führung der Personalakte sein. Die Behörde hat ihre Vorwürfe nämlich in erheblichem Umfang mit Dokumenten und Denunziationen begründet, die sich nicht in der Akte befinden, also nicht überprüfbar sind. Diese rechtsstaatlich zweifelhafte Vorgehensweise setzte sich dann im Verwaltungsstreitverfahren fort. Ortmeyer wurde quasi zum Objekt von Geheimdossiers. In der Personalakte fanden sich außerdem abfällige Kommentare von Vorgesetzten, die in der Akte nichts zu suchen haben, sowie Mitschriften von Rede- und Diskussionsbeiträgen, ohne dass Ortmeyer davon informiert wurde. Die Überprüfung dieser Vorgänge durch ein Gerichtsverfahren und die Herstellung von Öffentlichkeit wird positive Auswirkungen auf die Arbeit der GEW haben.<br> Ortmeyer war Vertrauenslehrer der Schülervertretung an der Frauenhofschule. Er war außerdem Klassenlehrer einer fünften Klasse. Die SchülerInnen verloren ihn zur Halbzeit der für sie besonders wichtigen Förderstufenzeit. Die Mehrheit des Schulelternbeirats hatte sich gegen die Zwangsversetzung ausgesprochen.<br> nach Frankfurter Lehrerzeitung 4/03, ola

Schlagwörter
Bildung