Rasterfahndung rechtswidrig

Das LG Wiesbaden hat die Rasterfahndung in Hessen für rechtswidrig erklärt. Es folgte damit der Argumentation eines Studenten, der mit Unterstützung des Giessener ASTA geklagt hatte.

Nachdem das OLG Frankfurt das erste Urteil des LG aufgehoben hatte, schloss sich die Kammer jetzt der Auffassung des Oberlandesgerichts an und stellte fest, dass der Student unzulässig in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt wurde. Maßgeblich war, dass „keine gegenwärtige Gefahr beständen habe, die allein eine Rasterfahndung hätte begründen können“. Alle erhobenen und gespeicherten Daten sind jetzt zu löschen! Die Universitäten und Meldebehörden müssen die von hunderten von Studenten beantragte Auskunft über die Datenerübermittlung beantworten!
ASTA Giessen, www.stud.uni-giessen.de

Schlagwörter
Repression