Rasterfahndung :Schluss mit dem Grundrechteabbau!

Im September hatte das Hessische Innenministerium zum zweiten Mal mit einer Rasterfahndung nach „Islam-Extremisten“ an den Hessischen Hochschulen begonnen. Am 13. 9. waren vom Landeskriminalamt die Meldedaten ausländischer Studenten angefordert worden, um mögliche Verdächtige nach bestimmten Merkmalen auszufiltern. Übermittelt werden sollten die Daten von Studenten naturwissenschaftlich-technischer Fächer aus 28 Nationen. Den gleichen Versuch hatte es bereits vor einem Jahr gegeben.

Damals hatten von klagenden Studenten erwirkte Gerichtsbeschlüsse die Rasterfahndung in Hessen für rechtswidrig erklärt, Alle bis dato gesammelten Daten mussten gelöscht werden. Der Landtag hatte daraufhin das Polizeigesetz geändert und die rechtlichen Hürden für die Fahndung gesenkt. Auch gegen die erneuten Grundrechtseingriffe gibt es Widerstand. Fast alle hessischen Fachhochschulen hatten zunächst Widerspruch gegen die Zwangsverfügung aus Wiesbaden angemeldet, ebenso einige Universitäten. Einwände wurden auch durch den Datenschutzbeauftragten vorgetragen. Mittlerweile wurden Verschiedene Eilanträge von Studenten von Gerichten zurückgewiesen. Nachdem das LKA die Daten nicht mehr per Verfügung sondern im Wege der Amtshilfe anfordert, sehen die meisten Universitäten „keine Handhabe mehr, sich dem Gesuch zu entziehen“ (FAZ 29.10.) Allerdings wird auch vertreten, dass „auf das Gesuch nicht automatisch reagiert werden müsse“ (Uni Marburg). Wir dokumentieren eine Erklärung des ASTA der Uni Gießen: ir lehnen das vom Hessischen Landtag beschlossene Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ab und kritisieren das Vorgehen des Hessischen Landeskriminalamts, mit der Verfügung zur Rasterfahndung einen Massengrundrechtseingriff im Sinne der informationellen Selbstbestimmung anzuordnen.
Der Aufweichung von Datenschutz und effektivem Rechtsschutz, wie sie das neue Gesetz vorsehen, werden wir weiter aktiv entgegentreten! Wir unterstützen das Vorgehen des Giessener AStA, gegen das neue Gesetz eine Verfassungsbeschwerde bei den Gerichten einzureichen, sowie Maßnahmen einzuleiten, auf richterlichem Wege die Anordnung per aufschiebender Wirkung vorerst zu stoppen, und damit die Datenweitergabe zu unterbinden.
In Folge der Änderung des HSOG ist nun am 13. bzw. 16. September den hessischen Hochschulen eine Verfügung des Hess. Landeskriminalamts (LKA) zugestellt worden, in der im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme um Datenübermittlung im Zuge der Rasterfahndung aufgefordert wird.
Begründet wird diese Anordnung mit der Bemühung, „mögliche Anschläge in Deutschland zu verhindern“, außerdem soll Hessen im Rahmen einer „einheitlichen Vorgehensweise“ analog den anderen Bundesländern „für einen umfassenden Erfolg“ die schon einmal erhobenen und nach Beschluss des OLG Frankfurt wieder gelöschten Datensätze für die Rasterfahndung erneuern.
Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger, Studentinnen und Studenten, Politikerinnen und Politiker auf, sich gegen den allgemeinen Trend der Grundrechtseinschränkungen, auch an den Hochschulen, auszusprechen und für eine uneingeschränkte informationelle Selbstbestimmung einzutreten. Mittels der Ausrede „Terrorismusbekämpfung“, unter dem Tarnmantel der „Inneren Sicherheit“ wird sukzessive seit den 1970er Jahren der Rechtsstaat demontiert. Presseerklärung
des AstA der Uni Gießen, 19.9.2002
www.stud.uni-giessen.de/asta
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Repression