Verschärftes Vorgehen gegen ausländische Prostituierte

<p>Legal in Frankfurt lebende ausländische Frauen werden in zunehmendem Maße von der Frankfurter Ausländerbehörde daran gehindert, hier der Prostitution nachzugehen. Konkret betrifft es Nicht-EU-Frauen, die über Heirat einen legalen Aufenthaltsstatus haben, die aber per Auflage: "Selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbar unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet", daran gehindert werden, eine selbständige Erwerbstätigkeit als Prostituierte aufzunehmen. Die Behörde verweigert die Änderung bzw. Streichung der Auflage zum Zwecke der selbständigen Prostitutionstätigkeit.<p>

Neu ist nicht nur, dass die restriktive Linie der Frankfurter Ordnungsbehörde sich statt wie bisher gegen illegale, nun vermehrt gegen legal hier lebende ausländische Frauen richtet.
Neu ist auch, dass ausgerechnet das neue Prostitutionsgesetz für eine verschärfte Entrechtung der Frauen herhalten muss.

Alarmierend ist zudem der Kontext von Einschüchterung und prostituiertenspezifischer Diskriminierung, in dem die von uns kritisierten Behördenentscheidungen getroffen werden:
Zermürbung und Demotivierung der Antragstellerinnen, schikanöse Infragestellung des bereits erreichten Aufenthaltsstatus, schikanöse Unterstellung von Scheinehe und ent- sprechende Nachforschungen im familiären Umfeld der Frauen, Ablehnung von Anträgen auf selbständige Erwerbstätigkeit als Prostituierte auf Grundlage einer fragwürdigen Auslegung des neuen Prostitutionsgesetzes als Ausnahmegesetz gegen Prostituierte. Erneut werden Prostituierte durch behördliches Handeln in das gesellschaftliche Abseits gedrängt.

Mit den Doña Carmen vorliegenden Entscheidungen der Frankfurter Ordnungsbehörde wird die diskriminierende Ausgrenzungspolitik gegen illegale Prostituierte nun auf die legalen ausländischen Frauen ausgeweitet und damit verschärft. Ob legal oder illegal - Hauptsache es trifft die Prostitutionstätigkeit als solche. Die rechtlichen Argumente für eine Verweigerung der selbständigen Ausübung der Erwerbstätigkeit als Prostituierte sind ein offenkundiger Beleg für die Tatsache, dass weiterhin eine konservative Politik der Entrechtung von Prostituierten das Verwaltungs-handeln der Frankfurter Ordnungsbehörde leitet, die mit dem neuen Prostituiertengesetz eigentlich der Vergangenheit angehören sollte.

Doña Carmen kritisiert die Frankfurter Ordnungsbehörde für deren Verhalten gegenüber legal hier lebenden ausländischen Frauen, die der Prostitution nachgehen wollen.
Doña Carmen fordert die Einstellung jeglicher Diskriminierungen und Einschüchterungen ausländischer Frauen, die hier eine rechtliche Prüfung ihres Antrags auf selbständige Erwerbstätigkeit in der Prostitution beantragt haben bzw. beantragen werden!

Frankfurt, 11.4.2003, Juanita Henning (Doña Carmen e.V.)

Schlagwörter
Repression