Vertreibung sichtbarer Armut durch Polizeiverordnung?

<p> Die Stadt Frankfurt versucht mit Polizeiverordnung Vertreibung von sichtbarer Armut durchzusetzen.<br> Der neuerlicher Versuch des Magistrats der Stadt Frankfurt, durch eine neue städt. Polizeiverordnungen sichtbare Armut (Obdachlose etc.) aus dem öffentlichen Bereich zu vertreiben, wird von der LOBBY scharf verurteilt. Jochen Meurers sagte im Gespräch mit dem Lobby-Press-Info dazu:

"Nachdem es in den vergangenen Jahren dem Magistrat nicht gelungen war, auf Grund einer fehlenden Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung, die Vertreibung von Obdachlosen aus dem öffentlichen Raum auf "juristische" Füße zu stellen, versucht es nun die Stadt Frankfurt über den Umweg einer Polizeiverordnung. Dabei weiß die Stadt Frankfurt sehr genau, dass solche Verordnungen gegen geltendes Recht verstoßen. Vorliegende Gutachten sowohl der Universität Frankfurt als auch der Verwaltungshochschule des Öffentlichen Dienstes haben klar belegt, dass Maßnahmen dieser Art, die klar auf bestimmte Personen zielen, teilweise sogar grundgesetzwidrig sind. Die Argumentation des zuständigen Dezernenten, mit dem Alkoholverbot ausserhalb extra ausgewiesener Flächen, die Belästigung von einkaufenden Bürgern zu verhindern, ist scheinheilig. Die Polizeistatisken lassen einen solchen Schluss nicht zu. Sollte im Einzelfall eine Gefahr oder Bedrohung konkreter Art von diesen Menschen ausgehen, so reicht das Polizei- und Strafrecht völlig aus, um damit umzugehen.

Der Versuch der Stadt Frankfurt entlarvt sich als das was es ist, nämlich mit rechtlich unzulässigen Mitteln Obdachlose und Arme aus dem öffentlichen Blickfeld zu entfernen. Ich fordere daher die Stadtverordnetenversammlung auf, dieses Vorhaben zu verhindern. Gleichzeitig ist der Innenminister des Landes Hessen gefragt, da er solche Verordnungen zu genehmigen hat. Es ist beschämend, dass die Stadt Frankfurt, statt die Ursachen von Obdachlosigkeit und Armut zu bekämpfen, die Obdachlosen und Armen selbst bekämpft Diese haben keine Chance sich gegen das rechtswidrige Verhalten der Stadt zu wehren. Wir rufen aber auch die Bürgerinnen und Bürger auf, direkt an die Fraktionen der Parteien der Stadtverordnetenversammlung, deutlich zu machen, dass sie mit dieser Politik des Magistrats nicht einverstanden sind. Es geht nicht nur dabei um die Obdachlosen und Armen, es geht um unsere eigenen Bürgerrechte".

LOBBY fordert Parteien auf nicht Wahlkampf auf dem Rücken von Obdachlosen und Armen zu führen

LOBBY fordert Stadtverordnetenversammlung auf alle diskriminierenden Bestimmungen der bestehenden kommunalen Polizeiverordnungen zu streichen

Die Diskussion über den neuerlichen Versuch durch eine rechtlich nicht zulässige Regelung des Polizeirechts, die sichtbare Armut aus dem öffentlichen Raum zu vertreiben, geht am Grundproblem vorbei. Es hat auch keinen Zweck eine einseitige Schuldzuschreibung in Richtung des zuständigen Dezernenten Schwarz vorzunehmen. Es war die Römer SPD, die noch schärfere Vorschläge als der damalige Ordnungsdezernent Corts unterbreitet hatte. Nach Ansicht der LOBBY sind alle Versuche, auch die von der SPD mitgetragene bisherige Polizeiverordnung, rechtswidrig, weil sie zum Ziel haben, die Anwesenheit im öffentlichen Raum zu reglementieren. Diese Polizeiverordnungen oder Gefahrenabwehrverordnungen sind zusätzlich unnötig, da das Verhalten im öffentlichen Raum schon in den einschlägigen Gesetzbüchern geregelt ist. Von daher war schon die letzte Verschärfung untauglich und gesetzwidrig. Wer genauer nachforscht, kommt zu dem Ergebnis, dass die durch Beamte des Ordnungsamtes ausgesprochenen Hausverbote und Bussgeldbescheide in diesem Bereich überwiegend die Gruppe von Ärmeren und Obdachlosen trifft, obwohl nachweislich von dieser Gruppe keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Vor diesem Hintergrund bekommt die Diskussion über die Privatisierung der Zeil allerdings eine neue, zusätzliche Dimension.

Der öffentliche Raum ist für alle Bürgerinnen und Bürger da, unabhängig von Einkommen und eventuell nicht vorhandenem Wohnsitz. Die sich abzeichnende Wahlkampfdebatte über dieses Thema ist deshalb so zynisch, weil sie auf dem Rücken Betroffener geführt wird, ohne dass diese die Möglichkeit haben sich dagegen zu wehren. Wenn schon eine Wahlkampfdiskussion dazu notwendig ist, dann sollte sie über die Frage gehen: Wem gehört die Stadt und der öffentliche Raum ? Dann muss sie unseres Erachtens um die Frage gehen ob es gestattet ist, eindeutig öffentlichen Raum wie z.B. die Frankfurter Zeil zu privatisieren, und damit das Hausrecht auf die anliegenden Kaufhäuser und Geschäfte zu übertragen. Dass Herr Schwarz eine weitere Verschärfung der unserer Meinung nach so und so rechtswidrigen Polizeiverordnung vorschlagen kann, hat doch etwas damit zu tun, dass sowohl SPD und CDU diese gemeinsam vor Jahren gegen den erbitterten Widerstand von anderen Parteien und Gruppen mit seinen Bestimmung gegen Alkohol und angebliches aggressives Betteln verabschiedet haben. Von daher fordert Jochen Meurers, LOBBY e.V., dass die Stadtverordnetenversammlung alle Bestimmungen des bestehenden Polizeirechts, die zum Ziel haben, die Anwesenheit von bestimmten Personen im öffentlichen Raum zu unterbinden, aus der bestehenden Polizeiverordnung herausnimmt.

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