VHS: Nichts ist wieder gutgemacht!

Nach vier Jahren endete der Strafprozess um die sogenannte VHS-Affäre sang- und klanglos mit der Einstellung des Verfahrens.

Trotzdem hält die Stadt an der Entlassung des Kollegen Sargut fest, und von den entlassenen und rufgemordeten KursleiterInnen spricht niemand mehr. Den beiden ehemaligen Programmbereichsleitern der VHS wurde Untreue vorgeworfen, weil mit ihrer Duldung Kurse mit weniger als 15 TeilnehmerInnen stattfanden und sie die korrekte Abrechnung nicht kontrolliert hätten. Beide Anklagepunkte sind aus der Luft gegriffen: Die Statistik des Hessischen Volkshochschulverbandes weist aus, dass an der gesamten VHS seit 1993 der Teilnehmerdurchschnitt aller Kurse unter 15 gelegen hat. Außerdem hatten die beiden Beschuldigten nur pädagogische, aber keine verwaltungstechnische Aufsicht. Diese wurde im Zuge der städtischen Sparpolitik wegrationalisiert.

Die Einstellung des Verfahrens gegen eine „Buße“ von 10.000 DM diente der Anklage dazu, irgendwie noch das Gesicht zu wahren. Die Angeklagten hingegen befanden sich in einer ausweglosen Lage. Ein Freispruch für sie hätte eine Berufung der Staatsanwaltschaft und damit weitere unabsehbare Kosten zur Folge gehabt.

Bei der Umstrukturierung der VHS zum privatwirtschaftlichen Eigenbetrieb hat sich die „Affäre“ für die Modernisierer an der VHS ausgezahlt. Der Ausländerfachbereich der VHS, als vorbildlich für ganz Deutschland gepriesen, ist zerschlagen und mit ihm eine VHS-Politik, die sich an den sozial Benachteiligten ausrichtete.

Nach dem Verfahren, das 4 Jahre dauerte, fand im Februar 2001 ein Gütetermin wegen der Entlassung von Sener Sargut statt. Hier tischte die Stadt den selben Unsinn wieder auf, mit dem sie vor dem Strafgericht gescheitert war. Und die zu Unrecht Beschuldigten und Entlassenen haben auf Grund ihrer entrechteten Arbeitsverhältnisse nicht einmal die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht Ansprüche geltend zu machen.

aus Frankfurter Lehrerzeitung, März 2001

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