Vorschläge der PDS zum Frankfurter Haushalt

Die Reform der Kommunalfinanzierung ist dringend und unerlässlich. Kommunale Selbstverwaltung ist nicht möglich ohne angemessene Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise. Davon ausgehend wurde in der Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Ziel formuliert, die Finanzkraft der Gemeinden zu stärken, das Gemeindefinanzsystem einer umfassenden Prüfung zu unterziehen und auf eine neue Grundlage zu stellen.<br> Ungeachtet dessen: Mit dem vom Bundeskabinett am 23.6.1999 beschlossenen &#8222;Zukunftsprogramm&#8220; und durch die aktuellen sogenannten Sicherungsgesetze werden die Kommunalhaushalte noch stärker belastet werden. Dringender Handlungsbedarf ist daher geboten.

&#8222;Anforderungen an eine Gemeindefinanzreform <br> in der Bundesrepublik Deutschland"<br> Kurze Bestandsaufnahme<br> Die Lage der kommunalen Kassen ist gekennzeichnet durch den spektakulären Absturz der Gewerbesteuereinnahmen, die Explosion der kommunalen Sozialhilfeausgaben, den Verfall der kommunalen Investitionstätigkeit und den faktischen Verzicht auf eine Vielzahl so genannter freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben. <br> Die wichtigsten Gründe für die sich verschlechternde finanzpolitische Lage sind zum überwiegenden Teil nicht selbstverschuldet, sondern Konsequenz des Vollzugs von Bundes- und Landesgesetzen sowie zunehmend auch von Entscheidungen der Europäischen Union. Außerdem verschlechtern konjunkturelle und bevölkerungspolitische Entwicklungen die kommunale Finanzkraft. <br> In der Bundesrepublik Deutschland dominiert das Gemeinschaftssteuersystem. Die Gemeinden sind zum einen mit der Beteiligung an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer, zum anderen mit der Gewerbesteuerumlage in diesen Verbund einbezogen. <br> Die Selbstverwaltung wird allerdings durch die schleichende Aushöhlung des kommunalen Finanzsystems in Frage gestellt. Ein Grund hierfür ist die finanzielle Abhängigkeit der Gemeinden von den Ländern, die sich in Zeiten knapper Finanzmittel zu Lasten der Gemeinden konsolidieren. Immer wieder wurden den Gemeinden Aufgaben vom Bund und von den Ländern übertragen, ohne dass zugleich ausreichende finanzielle Mittel zur Erfüllung dieser Aufgaben bereit gestellt wurden. <br> Diese Lage kann deshalb selbst durch einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen nicht mehr allein überwunden werden. Es bedarf vielmehr einer umfassenden Reform der Kommunalfinanzen, um die strukturelle Schieflage der kommunalen Finanzausstattung im föderalen Finanzsystem dauerhaft und nachhaltig zu überwinden. Dabei geht es primär um mehr Stabilität und Planungssicherheit für die Kommunen und sekundär um nominal höhere gemeindliche Einnahmen.<br> Daraus resultieren grundsätzliche Forderungen an eine Gemeindefinanzreform:<br> &#8226;Angemessene und aufgabengerechte Finanzausstattung für die Kommunen sichern<br> &#8226;Kommunen dauerhaft aus Bittstellerrolle befreien <br> &#8226;Verankerung des Konnexitätsprinzips auf allen Verfassungsebenen <br> &#8226;Festigung des Äquivalenzprinzips als Grundlage für ein umfassen zur effektiven und effizienten Aufgabenerfüllung <br> &#8226;Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen klären- Keine Mitfinanzierung staatlicher Aufgaben <br> &#8226;Finanzielle Absicherung der Freiwilligkeitsbereiche<br> Lösungsansätze im einzelnen<br> I. Grundlegende und umfassende Reform der Gemeindefinanzstruktur<br> Die Kommunen befinden sich im Dauerzustand einer Finanzkrise. Das schwächt die kommunale Selbstverwaltung, demotiviert die ehrenamtlichen Gemeinderäte und schadet der lokalen Demokratie als Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats. <br> Wenn die kommunale Selbstverwaltung weiterhin die Basis unserer Demokratie sein soll, so sind Reformen zu einer deutlichen Erhöhung der finanziellen Spielräume unumgänglich. Es geht im Kern darum, das bestehende komplexe Finanzierungssystem den veränderten Bedingungen anzupassen, neue Einnahmequellen zu erschließen und Ausgaben zu begrenzen. <br> II. Gewerbesteuer modernisieren <br> Durch gesetzgeberische Eingriffe bei der Gewerbesteuer ist es zu Fehlentwicklungen gekommen, die zu Einschränkungen beim Kreis der Steuerzahler, zu einer Konzentration des Aufkommens auf einen begrenzten Kreis großer Gewerbesteuerzahler und durch die starke Gewinnabhängigkeit zur Unstetigkeit der Einnahmen geführt haben. <br> III. Am vorwiegend bewährten System der Gewerbesteuer sollte festgehalten werden.<br> Es ist jedoch grundlegend zu modernisieren. Zentrale Forderungen sind dabei eine Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen und die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage. Nicht zur Disposition darf das gemeindliche Hebesatzrecht auf die wirtschaftsbezogene Steuerquelle stehen. Es ist unverzichtbar, um die gemeindliche Finanzautonomie zu stärken <br> IV. Gewerbesteuerumlage korrigieren<br> Mit der Gewerbesteuerumlage wird das Ziel eines übergemeindlichen Finanzausgleiches verfolgt. <br> Die Gewerbesteuerumlage an den Bund sollte abgeschafft werden. Die Höhe der Umlage an die Länder muss abgesenkt werden, da die ursprünglichen Annahmen aus dem Steuersenkungsgesetz hinsichtlich stark steigender Einnahmen der Gewerbesteuer nicht eingetreten sind. <br> V. Veränderungen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer<br> Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hat seit seiner Einführung die Struktur der gemeindlichen Steuereinnahmen positiv verändert. Die Abhängigkeit von der stark schwankende Gewerbesteuer wurde etwas verringert. Befürwortet wird eine schrittweise Erhöhung des prozentualen Anteils dieser Steuer (momentan 15 %) zu Gunsten der Gemeinden. <br> VI. Veränderungen beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer<br> Zu den wirtschaftsbezogenen Elementen gehört seit 1998 auch der als Ersatz für die abgeschaffte Gewerbekapitalsteuer eingeführte Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (2,2 %). Das Umsatzsteueraufkommen unterliegt im Vergleich zum Auf- kommen der ertragsabhängigen Steuern nur geringen Schwankungen im Konjunkturverlauf. Zur Verbesserung der Einnahmesituation bietet sich eine Veränderung der Aufkommensverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden an. <br> VII. Grundsteuer wirtschaftlich anpassen und ökologisch modernisieren<br> Am besten wird die Grundsteuer den Kriterien einer "guten" Kommunalsteuer gerecht. Sie ist dauerhaft, stabil und der Höhe nach durch das Hebesatzrecht selbst bestimmbar. Die örtliche Wirtschaft und Bevölkerung werden gleichermaßen an den Kosten für die Qualität der kommunalen Infrastruktur beteiligt, welche sich wiederum in den Bodenpreisen niederschlägt. <br> VIII. Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen entflechten<br> Es besteht die Möglichkeit, unter Beteiligung der Länderkammer Aufgaben auf die kommunale Ebene zu übertragen. Bisher vollzieht sich diese Verfahrensweise eindeutig zu Lasten der Kommunen. Eine wirksame Vertretung der Interessen der Städte, Gemeinden und Landkreise durch die Länder - denen sie im Staatsaufbau zugeordnet sind - ist kaum spürbar. Darf der Bund ausnahmsweise Kommunen zu Aufgabenträgern bestimmen, muss sich dies in seiner Finanzierungsverantwortung niederschlagen. <br> IX. Verlassungsrechtliche Verankerung des Konnexitätsprinzips<br> Das Grundgesetz ist geprägt vom Grundsatz: &#8222;die Kostentragung folgt der Aufgabenverantwortung&#8220;. Mit dem Slogan &#8222;Wer bestellt, soll auch bezahlen!&#8220;, wird die Forderung nach Kostentragung des (juristischen) Verursachers von Aufwendungen umschrieben. PDS-Fraktion, 17.12.03 <br> Weitere Infos: www.pds-im-roemer.de

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