Was passiert mit den Einrichtungen des Landeswohlfahrtsverbands?

Aus der öffentlichen Diskussion in Hessen ist bekannt, dass es derzeit politische Überlegungen gibt, viele oder sogar alle Aufgaben der Landeswohlfahrtverbands Hessen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe auf die örtlichen Landkreise neu zu verteilen.

Verlassen die LWV-Einrichtungen die öffentliche Trägerschaft, so wird dies unweigerlich zur Entqualifizierung der Sozialen Arbeit auch außerhalb der Einrichtungen des LWV führen!
Wir fordern daher:
-  Erhaltung des LWV Hessen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe!
-   Erhaltung der öffentlichen Trägerschaft für die Einrichtungen des LWV!
-  Erhaltung der Standorte und Arbeitsplätze der LWV-Einrichtungen!
-    Beibehaltung der Mitgliedschaft der LWV-Einrichtungen im kommunalen Arbeitgeberverband!
-    Keine Austragung die notwendigen Reformen zu Lasten der Arbeitsqualität und damit auch nicht auf dem Rücken der LWV-Beschäftigten!
-    Anerkennung der Qualität der bisher geleisteten Dienstleistungen der Beschäftigten durch Beibehaltung der Tariftreue (BAT und BMT-G) für alle Beschäftigten und Erhaltung der betrieblichen Altersversorgung bei der ZVK!
-    Zukünftige Garantie der betrieblichen Mitbestimmung durch repräsentative Arbeitnehmervertreter im den Aufsichtsräten!
-   Verhandlung eines Personalüberleitungstarifvertrags zwischen dem kommunalen Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft ver.di!
Aufruf der Kampagne für die Erhaltung des hessischen Landeswohlfahrtsverbands
https://www.lwv-sozialabbau.de/inhalt/aufruf