Wohnungsverkauf mit Hintertürchen

Anfang des Jahres verkaufte die CDU-FDP-Landesregierung unter Roland Koch die Mehrheitsanteile des Landes Hessen an der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Hessen (GWH) an die HELABA.

Mieterproteste wurden sofort mit dem Verweis auf die Seriosität des neuen Eigentümers und auf umfangreiche Schutzklauseln abgewiegelt.

Die von der Landesregierung ausgehandelten Schutzklauseln sehen aber keine Absicherung des Mietvertrages vor. Damit besteht die Gefahr, dass bei einem Weiterverkauf der Wohnungen sämtliche Schutzbestimmungen von den Gerichten als wirkungslos betrachtet werden. Und wenn sich das Land Hessen ganz aus der Gesellschaft zurückzieht, haben die Schutzklauseln gar keine Geltung mehr.

Wenn bei einem Eigentümerwechsel ein effektiver Mieterschutz angestrebt wird, muss den Mietern in einem Zusatz zum Mietvertrag garantiert werden, dass Kündigungen wegen Eigenbedarf ausgeschlossen sind. Darüber hinaus sollte dieser Zusatz auch Schutzklauseln vor Verwertungskündigungen, vor überhöhten Mieten, Umbauten und (Luxus-)Modernisierung enthalten.

Insgesamt enthält das Vertragswerk für jeden etwas: Schutzklauseln zur Beruhigung der Mieter bzw. zur Verhinderung politischer Mieteraktionen. Gleichzeitig enthält es versteckte juristische Hintertürchen, die die weitgehend ungehinderte Verwertung offen halten.

Der Sinn dieser Verkaufsaktion wurde von der Landesregierung damit begründet, dass die Gelder eingesetzt werden sollen für eine „Zukunftsoffensive Hessen“, mit der vor allem Wissenschafts-, Forschungs-, Wirtschafts-, Kultur- und Technologieprojekte gefördert werden. Hier wird deutlich, womit sich die Regierung Koch zu schmücken gedenkt.

aus: Presseerklärung von „Mieter helfen Mietern“ vom 23.3.2001

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