Zuwanderungsgesetz - Pro Asyl: Bleiberecht für Flüchtlinge

Am 1. Januar soll das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft treten. Ein sicheres Aufenthaltsrecht für viele „geduldete“ Flüchtlinge ist jedoch nicht in Sicht. Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl hat deshalb eine Kampagne für eine unbürokratische Bleiberechtsregelung begonnen. Mit Anzeigen, Plakataktionen, Broschüren und rechtlichen Umsetzungsvorschlägen soll eine politische Diskussion initiert werden, um die betroffenen Menschen vor der Abschiebung zu schützen und ein dauerhaftes Bleiberecht zu sichern. Wir dokumentieren einen „Musterbrief“, den Pro Asyl zu diesem Zweck formuliert hat. Er soll an die Innenminister der Länder geschickt werden und kann unter www.proasyl.de abgerufen werden.

„Rund 230.000 Menschen leben ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland, lediglich behördlich geduldet. Fast 150.000 dieser Menschen leben bereits 5 Jahre und länger in Deutschland.
In den Jahren ihres Aufenthalts haben die »Geduldeten« sich eingelebt, Freunde und Freundinnen gewonnen. Kinder werden geboren und wachsen hier auf. Gerade die jungen Menschen fühlen sich hier heimisch. Sie sprechen oft besser Deutsch als die Sprache ihrer Eltern, haben Erfolg in der Schule und schmieden Pläne für die Zukunft. In ihrem Umfeld sind die Betroffenen längst mehr als geduldet. Sie sind als Freunde, Kollegen und Mitschüler geschätzt. Doch ungeachtet ihrer Integration in diese Gesellschaft ist jegliche Lebensplanung unmöglich, droht jederzeit die Abschiebung.
Am 1.1.2003 soll das Zuwanderungsgesetz in Kraft treten – die Duldung wird abgeschafft. Was geschieht dann mit den Geduldeten? Einzelfallprüfungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis werden einen enormen administrativen Aufwand nach sich ziehen, die Überlastung der Verwaltung ist absehbar. Die Bearbeitung von Streitfragen kann Behörden und Gerichte monate- und jahrelang beschäftigten. Auch die Härtefallregelung bietet keine praktikable Lösung. Die Härtefallkommissionen würden durch Zehntausende von Einzelanträgen strukturell überlastet werden.
Die Menschen, die über mehrere Jahre in Deutschland gelebt haben, müssen ein sicheres Aufenthaltsrecht erhalten und die Chance darauf, ihre Fähigkeiten und Potenziale voll zu entfalten – zu ihrem eigenen Wohl und zum Wohl der Gesellschaft. Wenn wir die Integration der dauerhaft hier lebenden Migrantinnen und Migranten ernsthaft anstreben, dürfen wir die langjährig Geduldeten nicht außen vor lassen. Eine Schlussstrichregelung wäre gesellschaftlich verantwortlich, ökonomisch vernünftig und nicht zuletzt ein Gebot der Humanität.
Wir fordern deshalb: Ein Bleiberecht und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe
-für Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die seit 5 Jahren in Deutschland leben
-für Familien mit Kindern, die seit 3 Jahren in Deutschland leben
-für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit 2 Jahren in Deutschland leben
-für traumatisierte Kriegsopfer
-für Opfer rassistischer Angriffe
www.proasyl.de