Zwangsabordnung des stellv. Schulleiters am AG I Frankfurt

Mit Überraschung und Empörung haben wir von der mitten im Schulhalbjahr und aus heiterem Himmel verfügten Abordnung von Harald Höfner, dem stellvertretenden Schulleiter am AG I Frankfurt, erfahren.<br> Ohne Angabe von Gründen wurde der Kollege von seiner Schule, an der er dringend gebraucht wird, an die Abendhaupt- und Abendrealschule abgeordnet, wo er nicht gebraucht wird.

Eine solche Zwangsabordnung ist zutiefst undemokratisch,<br> o weil sie auf Begründung verzichtet und damit willkürlich erscheinen muss,<br> o weil sie in ihrer Wirkung Kritik und Widerspruch exemplarisch sanktioniert und damit kein positives Zeichen, sondern Direktionsrecht setzt,<br> o weil sie einer kritischen Streitkultur und der vom Kultusministerium betonten Diskursorientierung diametral entgegengesetzt ist,<br> o weil sie Auseinandersetzungen nicht offen austrägt,<br> o weil sie im pädagogischen Bereich ein völlig falsches Zeichen setzt und die Erziehung zur demokratischen Auseinandersetzung erschwert.<p> Die überfallartige Abordnung des stellvertretenden Schulleiters erfolgt zu einer Zeit, da die beiden Abendgymnasien I und II zusammengelegt werden sollen und die Schulleitungsspitze - außer mit dem jetzt abgeordneten Kollegen - lediglich mit ei-nem kommissarischen Schulleiter besetzt ist. Vor 2 Jahren bestand die Spitze der beiden Abendgymnasien noch aus 6 Schulleitungsmitgliedern; mit der Abordnung des stellvertretenden Schulleiters des AG I schrumpft die Schulleitung beider Schulen auf 2,5 Stellen (2 Studienleite-rinnen und der mit halber Stelle an der Schule präsente kommissarische Schulleiter). Und dies in einer Situation, in der durch die Vorbereitungen auf das Landesabitur, durch die bevorstehende Verschmelzung beider Schulen und andere anstehende Veränderungen im Zweiten Bildungsweg enorme Arbeit auf die Schule zukommt.<br> Der kommissarisch am Abendgymnasium Frankfurt eingesetzte Schulleiter des AG Neu-Isenburg sieht sich zudem außerstande, die Arbeit des abgeordneten Stellver-treters zu übernehmen. Es ist zu befürchten, dass er versuchen wird, diese Arbeit auf das Kollegium abzuwälzen. In einem Artikel der FR vom 11. 3. hat er dergleichen bereits angekündigt.<br> Das Kollegium hat in zwei Personalversammlungen am 2.3.06 (nur AG I) und 10.3.06 (AG I und II) einstimmig erklärt, dass es durch die Maßnahme der Zwangsabordnung den Betriebsfrieden von oben gestört sieht. Es fordert einmütig, die Abordnung des Kollegen Höfner rückgängig zu machen, da ohne ihn die anstehenden Aufgaben nicht zu bewältigen sind.<br> Weder die GEW noch die Betroffenen können es akzeptieren, wenn durch eine derartige Personalmaßnahme die Position der Frankfurter Abendgymnasien und damit die Position des Zweiten Bildungsweges in Frankfurt insgesamt ge-schwächt werden.<br> Zudem: Angesichts knapper öffentlicher Kassen und der Unterversorgung mit ausgebildeten, qualifizierten Lehrkräften ist es für die GEW nicht hinnehmbar, dass ein Funktionsträger von seiner personell unterversorgten Stammschule zu einer anderen Schule ohne Funktion zwangsabgeordnet wird, an welcher der Unterricht vollständig abgedeckt ist. Neben der Willkür der Maßnahme do-kumentiert sich hier ein unverantwortlicher Umgang mit Steuergeldern. Wir fordern Sie dringend auf, darauf hinzuwirken, dass die Abordnung zurück-genommen wird und die Arbeit in der Schule ungestört und fruchtbar fortge-führt werden kann.<p> Offener Brief, GEW-Frankfurt, 13.3.06

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