Zwangsvollstreckung gegen Antimilitaristen

Die DFG-VK Hessen teilt mit, dass gegen Detlev Beutner von der TKDV-Initiative Frankfurt (Totale Kriegsdienstverweigerer) ein Zwangsvollstreckungsverfahren zur Eintreibung einer Geldbuße eingeleitet wurde.

Detlev Beutner war zu einer Geldbuße von 100 DM wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt worden, weil er am 30. Mai 1999 an einer gewaltfreien Blockade der Zugangsstraßen zur Rhein-Main Air Base teilgenommen hatte. Der Flugplatz fungierte im NATO-Krieg gegen Jugoslawien als Nachschubbasis. Von hier aus starteten täglich bis zu 100 Tankflugzeuge in Richtung Adria.
Im Zeitraum April bis September 2000 gab es insgesamt 12 Verfahren gegen AntimilitaristInnen, die sich geweigert hatten, das gegen sie wegen der Blockade verhängte Bußgeld zu bezahlen. In nur zwei Fällen wurden die Prozesse eingestellt. In allen anderen Verfahren hatten die Richter sinngemäß die Ansicht vertreten, dass es dahingestellt werden könne, ob der Krieg gegen Jugoslawien grundgesetz- und völkerrechtswidrig gewesen sei, wenn es Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gegeben habe. Detlev Beutner hat sich auch deshalb bis jetzt geweigert, das Bußgeld zu bezahlen, weil ihm bis heute das Urteil nicht vorliegt. PM DFG-VK, ola

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