Erneut Wohnungen von zwei Journalist*innen nach Blockupy/M18 durchsucht

Erneut wurden mehrere Wohnungen von Fotojournalist*innen auf Betreiben der Frankfurter Staatsanwaltschaft durchsucht, um Fotos der Blockupy Proteste zu beschlagnahmen.

Das gleiche Vorgehen wurde bereits 2013 nach den sogenannten M31 Protesten massiv von Bürgerrechtler*innen kritisiert - Zur Erinnerung: damals durchsuchten dieselben Staatsorgane insgesamt 8 Wohnungen von Fotojournalist*innen. Die Wohnung eine*r der Betroffenen von damals wurde nun erneut durchsucht.- Damals behauptete die Staatsanwaltschaft, dass es sich nicht um „richtige“ Pressevertreter*innen handele, da diese doch angeblich mit der linken Szene sympathisieren würden. Die Begründung für die Durchsuchungen lautet damals wie heute, dass die Fotograph*innen Bilder bei den Demonstrationen angefertigt hätten, mit deren Hilfe die Polizei einen vermeintlichen „versuchten Totschlag“ aufklären wolle. Das M31 Verfahren wurde nun Anfang Mai sang und klanglos von der Staatsanwaltschaft eingestellt. „Uns ist völlig schleierhaft, wie sich die Frankfurter Staatsanwaltschaft nach ihren damaligen skandalösen und ebenso nutzlosen Ermittlungsmethoden nun heimlich aus der Affäre zieht, nur um im selben Atemzug in einem ähnlichen Sachverhalt Pressevertreter*innen erneut massiv in ihren Grundrechten zu verletzen.“ so Jona Fritz von der Roten Hilfe Frankfurt. „Wenn das Fotografieren (für Zeitungen) auf Demonstrationen nun regelmäßig zu Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft führt, fühlen sich die Fotograf*innen zu recht als „Selbstbedienungsladen der Polizei“ (so der Betroffene Fotograf PM Cheung) missbraucht und eher an die fragwürdigen Demokratievorstellungen des Herrn Erdogan erinnert.“

Des weiteren ziert der Geister- Totschlag von der 2012er M31 Demo auch den Verfassungsschutzbericht diesen Jahres, obwohl die Polizei, nach den uns vorliegenden Unterlagen, bereits wenige Wochen nach der Tat selbst wusste, dass es sich maximal um gefährliche Körperverletzung handeln kann. Doch der öffentlichkeitswirksame Vorwurf des angeblichen Totschlags musste noch monatelang für die Gefährlichkeit der Demonstranten herhalten. So wurden doch sogar die darauf folgenden (völlig friedlichen verlaufenen) Blockupy-Aktionstage 2012 aufgrund dieses Vorwurfes komplett verboten und 2013 über eintausend Menschen eingekesselt. Nach einem solchen öffentlichen Wirbel ist für uns offensichtlich, dass die damaligen Anschuldigungen lediglich der öffentlichen Skandalisierung und Angstmacherei dienten, wenn es später nicht einmal zu dem Versuch einer Anklageerhebung kommt. Des weiteren dient ein schwerwiegender Vorwurf wie der des Totschlags juristisch gesehen lediglich als Türöffner für umfassende Ermittlungs- und Überwachungsvollmachten aufgrund des § 100 Strafprozessordnung, wie sie bei den M31 Ermittlungen mittels Funkzellenabfrage offenbar erfolglos auch zum Zuge kamen. Hier wird offensichtlich, dass zu Anfang hoch gestapelt wird, wobei völlig klar ist, dass sich diese Vorwürfe juristisch niemals halten lassen.

Wir als Rote Hilfe Ffm verurteilen die erneuten Durchsuchungen und solidarisieren uns mit den betroffenen Journalist*innen, wie auch allen potentiell betroffenen Beschuldigten. Wir fordern jedoch auch andere zivilgesellschaftliche Initiativen und Menschen auf, sich einzumischen und eine solche offensichtliche Missachtung der Grundrechte nicht zu ignorieren. Ansonsten muss in Zukunft ernsthaft davon ausgegangen werden, dass die Staatsanwaltschaft und Polizei Frankfurt Pressevertreter*innen wirklich nur noch als verlängerten Ermittlungsansatz sieht und jede Verhältnismäßigkeit über Bord wirft.

 

Rote Hilfe Frankfurt, 20.5.2016