Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen!

Mit der jetzt beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereichten Klage fordern 17 Kläger die sofortige Einführung eines Nachflugverbots am Frankfurter Flughafen ein. Es sind dies die Mitglieder aus 6 Familien, die in verschiedenen durch den Flugverkehr stark lärmbelasteten Wohngebieten rund um Fraport wohnen (Flörsheim im Westen, Offenbach im Osten und Mörfelden im Süden). Sie hatten bereits am 11.5.2001 einen entsprechenden Antrag beim Hessischen Minister für Umwelt und Verkehr gestellt, der bislang noch nicht beschieden worden ist.

Trotz ihrer starken Belastung durch Fluglärm werden die Kläger nicht vom Programm der Fraport AG zum Einbau von Schallschutzfenstern erfasst, aber dennoch mehrmals jede Nacht durch überfliegende Jets aus dem Schlaf gerissen. &#132;Damit ist aber ihre Gesundheit langfristig bedroht. Die Kläger können sich auf sachverständige Lärmmessungen des nächtlichen Flugverkehrs stützen, die in 10 % der lautesten Nächte Pegel von 72,4 bis 80,1 dB (A) dokumentieren&#147; sagte der von der Klägern beauftragte Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Matthias Möller-Meinecke, Bad Berka.<br> Die Kläger werden unterstützt vom &#132;Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm eV.&#147; und handeln stellvertretend für tausende von Bürgerinnen und Bürgern rund um den Frankfurter Flughafen, wenn sie nunmehr auch vor Gericht ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit einfordern. Das unabhängige und nicht parteigebundene Institut besitzt knapp 700 Mitglieder, finanziert sich allein durch Spenden und Beiträge und hat seinen Sitz in Offenbach (Edith-Stein-Str. 11, 63075 Offenbach, Tel. 069/86781313, FAX 069/86781315). Weitere Unterstützer sind gerne willkommen. <br> Für die Redaktionen: bei Rückfragen wenden Sie sich an RA Möller-Meinecke, Tel. 036/45849610, mobil 0174/3022579 oder den 1. Vorsitzenden des Instituts zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V., Hartmut Wagner, Tel. 069/86781313, mobil 0171/4751592<br> Bankverbindung: Konto Nr. 46035 Volksbank Maingau eG. (BLZ 505 613 15)<br> August 2002, Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V.

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