Ansprüche auf Leistungen für Kinder aus dem "Bildungspaket" jetzt sichern!

Der DGB-Region Frankfurt-Rhein-Main weist darauf hin, dass einkommensarme Familien nur noch bis Ende April Leistungen aus dem so genannten Bildungspaket rückwirkend ab Jahresbeginn 2011 beantragen können. Danach ist dies nur noch für den laufenden Kalendermonat möglich. Diese Leistungen für Kinder und Jugendliche gelten nicht nur für Familien mit Anspruch auf Hartz IV- oder Sozialhilfeleistungen sondern auch für Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Auch Familien mit einem Einkommen knapp oberhalb der
Hartz IV-Bedürftigkeitsgrenze sollten einen Antrag stellen, um prüfen zu
lassen, ob sie zumindest die Leistungen aus dem "Bildungspaket" ganz oder
teilweise erhalten können. So Harald Fiedler, Vorsitzender der DGB-Region
Frankfurt-Rhein-Main.

Das so genannte Bildungspaket ist Teil der Neuregelung der Regelsätze im
Hartz IV-System. Da die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss sich verzögert
haben, müssen die Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt werden,
um den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts zu genügen. Die beigefügte
Übersicht zeigt die Leistungen im Einzelnen. Die Nachzahlung für die Monate
Januar bis März beträgt pro Kind mindestens 30 Euro (so genannte
Teilhabeleistungen). Hinzu kommen Leistungen für das Mittagessen in Kitas und
Schulen (monatlich 26 Euro pro Kind), wenn das Kind eine Einrichtung mit
gemeinsamer Mittagsverpflegung besucht hat. Auch in den ersten drei
Kalendermonaten des Jahres bereits selbst finanzierte Leistungen für Schul-
und Kitaausflüge oder Nachhilfeausgaben können auf Antrag noch rückwirkend
erstattet werden. Gleiches gilt für Ausgaben für die Schülerbeförderung (z.B.
Bus oder Bahn). Diese Ausgaben müssen dann einzeln nachgewiesen werden, im
Unterschied zur Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen, das nicht
einzeln dokumentiert werden muss.

Die Anträge sind für Hartz IV-Empfänger beim Jobcenter, für
Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt sowie für Empfänger von Wohngeld und
Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen.
Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagempfänger haben anders als Hartz IV- oder
Sozialhilfebezieher noch einen Monat länger Zeit (bis 31. Mai 2011), um
rückwirkend die Leistungen zu beantragen.

Abweichend von den ansonsten per Gutschein gewährten Leistungen werden die
rückwirkenden Leistungen an die Hilfeempfänger ausgezahlt. Von daher wirkt
sich schnelles Handeln für die einkommensschwachen Familien im Portemonnaie
aus.

DGB-Vorsitzender Harald Fiedler:"Das so genannte Bildungspaket ist aus
unserer Sicht im Umfang nicht ausreichend und mit seinem hohen
Verwaltungsaufwand nicht effizient. Besser als 'Bildungshäppchen' nur für
wenige Kinder sind direkte Investitionen in die Bildungs- und
Betreuungsinfrastruktur, von der alle Kinder profitieren würden. Jetzt gilt
es immerhin, den bestehenden Anspruch für einkommensschwache Familien auch zu
nutzen."

Ein Musterantrag zur rückwirkenden Beantragung der Leistungen kann auf der
Internetseite der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitsgruppen
abgerufen werden:

http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/rechtshilfen/alg_ii_regelleistung_c/musterantrag_nachzahlung.doc

DGB Region Frankfurt-Rhein-Main
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