Antikriegstag: Es darf kein Vergessen geben

Die Friedens- und Zukunftswerkstatt unterstützt die Aktion des DGB und ruft zur Beteiligung an der Kundgebung am 1. September 2023 um 17 Uhr am Opferdenkmal in der Gallusanlage auf.

Die Hessische Verfassung (Art. 69) ist eindeutig: „Hessen bekennt sich zu Frieden, Freiheit und Völkerverständigung. Der Krieg ist geächtet. Jede Handlung, die mit der Absicht vorgenommen wird, einen Krieg vorzubereiten, ist verfassungswidrig.“ An dem Krieg in der Ukraine beteiligt sich Deutschland nicht nur als milliardenschwerer Geldgeber, es werden Panzer in diesen Krieg geschickt und mit Zustimmung der deutschen Bundesregierung möglicherweise auch Mittelstreckenraketen und Kampfflugzeuge. Nach den Erfahrungen des 2. Weltkrieges darf es keine deutschen Waffenlieferungen in Kriegsgebiete geben. Stets wurde von der Friedensbewegung gegen die weltweiten Kriegseinsätze – auch der Bundeswehr – protestiert und auf eine Verhandlungslösungen gedrängt. Mit der Akzeptanz der Bundesregierung zur Verwendung von mörderischen, völkerrechtlich geächteten Streubomben durch die Ukraine haben sich SPD, Grüne und FDP gegen ihre eigenen Verbotsverpflichtung ausgesprochen. Mit jeder weiteren Kriegseskalation kommen wir einem Atomkrieg näher.

Die Friedensbewegung fordert am Antikriegstag die Bundesregierung auf, ihre Kriegsbeteiligung zu beenden. „Schluss mit Waffenlieferungen, für Waffenstillstand und Verhandlungen. Abrüstung und gemeinsame Sicherheit sind unsere Forderungen“, so der Sprecher der Friedens- und Zukunftswerkstatt, Willi van Ooyen.

Pressemitteilung 25.8.2023