Attac Frankfurt: Wir brauchen endlich ausreichend bezahlbaren Wohnraum!

Als Teil der Mieterbewegung in Frankfurt haben wir wohnungspolitische Forderungen zur Landtagswahl in Hessen. Das Land Hessen hat die Aufgabe, allen Bewohner:innen und Wohnungssuchenden Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu schaffen und zu erhalten!

Die neue hessische Landesregierung sollte dafür sorgen, dass

- bei Wohnungsgesellschaften an denen das Land Hessen beteiligt ist, die Mietpreise sofort gestoppt werden.
- die Nassauische Heimstätte (NH) und die
Wohnungsgesellschaft mbH Hessen (GWH) solange Sozialwohnungen und Wohnungen des 2. Förderweges bauen und zukaufen, bis der Bedarf gedeckt ist.
- der Bundesrat einen
bundesweiten Mietenstopp fordert und dass Kosten einer energetischen Modernisierung nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
- die Sozialbindung von Wohnungen
unbefristet gilt, damit Wohnungsbestände nicht aus der Bindung fallen und damit Mieten angehoben werden können.

Die neue hessische Landesregierung sollte schnellstens

- wieder ein Gesetz gegen spekulativen Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung einführen, das den Abriss und die Umwidmung von Mietwohnungen erschwert und es ermöglicht, leerstehende Wohnungen nach spätestens einem Jahr von der öffentlichen Hand mit dauerhaften Mietverhältnissen zu belegen.
- die
Privatisierung von landeseigenen Grundstücken und Immobilien stoppen und neue Grundstücke erwerben werden, z.B. durch das Nutzen von Vorkaufsrechten.
- die
Enteignung von renditeorientierte Wohnungskonzerne wie Vonovia und Instone beschließen und Gang setzen. (Nach Artikel 15 Grundgesetz – siehe Anwendung in Berlin)

Die neue hessische Landesregierung sollte

- sich auf Bundesebene für eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit einsetzen, damit solche Wohnungsgesellschaften, die profitfrei wirtschaften und die soziale Zweckbindung von Wohnungen dauerhaft sichern, durch Steuererleichterungen, öffentliche Zuschüsse und Kredite gefördert werden können.
- dafür sorgen, dass landeseigene und kommunale Wohnungsbaugesellschaften die Regeln der
Gemeinnützigkeit übernehmen und u.a. mittels Mieter:innen-Beiräten demokratisieren.

Angemessener Wohnraum ist ein Grundbedürfnis und ein Menschenrecht

Wer seine Wohnung verliert, ohne eine neue zu finden, die er bezahlen kann, sieht seine Menschenwürde und im schlimmsten Fall sein Überleben bedroht. Die Kommunen, das Land und der Bund haben dafür zu sorgen, dass das Menschenrecht auf eine angemessene Wohnung für alle erreichbar ist.

Die Wohnungskonzerne kassieren auf Kosten der Mieter enorme Gewinne (Vonovia 2020 operativer Gewinn 1,35 Milliarden Euro). In Großstädten geben mehr als 40 Prozent der Mieter:innen 30 bis 50 Prozent ihres Einkommens für die Miete aus. Die Neben- und Heizungskosten kommen noch dazu.

In den letzten 10 Jahren sind die Mieten durchschnittlich um 36 Prozent gestiegen, das heißt doppelt so stark wie die Einkommen. Ein bundesweiter Mietenstopp ist umgehend einzuführen.

Wegen der hohen Mietpreise haben z.B.in Frankfurt etwa zwei Drittel der Haushalte Anspruch auf eine geförderte Wohnung. Rund 9000 Haushalte warten hier auf eine Sozialwohnung. Gleichzeitig stehen massenhaft hochpreisige Wohnungen aus Spekulationsgründen leer. Um längerfristig den Bedarf zu decken ist es nötig in Hessen jährlich 10.000 zusätzlicher Sozialwohnungen mit zeitlich unbefristeter Bindung zu schaffen.

Die Modernisierungskosten können derzeit bis zu 8 Prozent auf die Miete aufgeschlagen werden. Nach 12 Jahren sind die Kosten allein vom Mieter:innen bezahlt. Trotzdem wird der Aufschlag weiter gefordert. Die Modernisierungsumlage ist abzuschaffen.

Aus Klimaschutzgründen ist eine Ausweitung der energetischen Gebäudesanierung notwendig, die nicht zu Lasten der Mieter erfolgen darf. Die Mieter:innen haben keinen Einfluss darauf, in welcher Art die Sanierung erfolgt und ob der Vermieter dafür öffentliche Gelder in Anspruch nimmt. Die Kosten einer energetischen Modernisierung dürfen nicht auf die Mieter:innen umgelegt werden.

Öffentliche Grundstücke und Wohnungsbestände dürfen nicht privatisiert werden und der Neuerwerb von Liegenschaften durch die öffentliche Hand ist zu stärken. Grundstücke von Kommunen und Land dürfen nur auf Erbpachtbasis und mit Auflagen vergeben werden. Wohnungsbau darf nur genehmigt werden, wenn zur Hälfte Sozialwohnungen gebaut werden.

Um überhöhte Mieten und damit das Verdrängen von Mietern und zu verhindern, ist das Instrument der Vergesellschaftung von Grund, Boden und renditeorientierten Wohnungskonzernen gemäß Artikel 15 Grundgesetz zu nutzen. Wohnungskonzerne wie Blackstone oder Vonovia, sollten auch in Hessen enteignet werden.

Schon das Grundgesetz sieht es vor: Artikel 14 Absatz 2:„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Artikel 15 Grundgesetz: Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.

Flyer 9.8.2023

Dieser Flyer wird am 11.8. ab 15 Uhr zum "Frankfurter Bürgerdialog" der SPD mit Olaf Scholz und Nancy Faeser vor dem Gewerkschaftshaus verteilt.