Bürgergeld: Erhöhungen gleichen Kaufkraftverluste nicht aus

Der Paritätische hat eine Expertise zur Höhe der SGB II/SGB XII – Regelleistungen bei Irene Becker in Auftrag gegeben. Gegenstand der Expertise ist die Frage, ob die Regeln der Fortschreibung bei steigenden Preisen im Ergebnis dazu in der Lage sind, die Kaufkraft der Leistung zu erhalten.

Sie macht deutlich, trotz der in der Öffentlichkeit gelegentlich als „hoch" bezeichneten Anpassung mit der Einführung des Bürgergelds um 11,7 Prozent zum 1. Januar 2023 ergibt sich in der Gesamtbetrachtung des Jahres ein massiver Kaufkraftverlust. Sie macht auch deutlich, dass mit der bestehenden Anpassungsformel bei der nächsten Anpassung im Gesetz zum Jahreswechsel 2025 eine Nullrunde damit ein neuerlicher Kaufkraftverlust droht.

Anlässlich der Expertise betont der Paritätische zwei Forderungen:

Der Regelbedarf muss endlich auf ein armutsfestes Niveau angehoben werden. Nach den jüngsten Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle wäre hierfür ein Regelbedarf von 813 Euro (2024) sachgerecht.

Die Regelbedarfsanpassung in den Jahren zwischen der Neuermittlung der Regelbedarfe muss kurzfristig reformiert werden, damit eine neuerliche Entwertung der Leistungen vermieden werden kann. Dazu muss insbesondere die Anpassung zeitnäher organisiert und im Ergebnis ein Kaufkraftverlust vermieden werden.

Weitergehende Infos hier: https://t1p.de/c1h17

aus: Thomé Newsletter 13/2023 vom 28.04.2024