Entwicklungsgesellschaften ausschließlich in öffentliche Hand

by Die Linke. im Römer veröffentlicht 21.02.2023

Die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) entwickelt brachliegende Flächen und Gebäude in schlechtem Zustand, um sie der Wohnnutzung zuzuführen. Sie wird momentan als Public Private Partnership unter jeweils 50-prozentiger Beteiligung eines privaten Dienstleisters und der Stadt Frankfurt geführt.

In den meisten Fällen wird Grund und Wohnraum anschließend an private Investor*innen weiterveräußert. DIE LINKE. fordert die Überführung der Entwicklungsgesellschaft in ausschließlich städtische Hand und ein Stopp von Privatisierungen. Dazu Eyup Yilmaz, planungs- und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer:

„In Frankfurt zählt jede einzelne Wohnung, um die Wohnungsnot zu lindern. Die Entwicklung von mindergenutzten Flächen ist ein wichtiger Baustein, um mehr Menschen mit Wohnraum zu versorgen. Dass die KEG diese Aufgabe übernimmt, ist wichtig. Aber jedes Jahr werden viele Millionen Euro Gewinn von der KEG an einen privaten Gesellschafter ausgeschüttet, während wertvolle Grundstücke und Immobilien an private Investor*innen aus der Hand gegeben werden. Das muss ein Ende haben! Die Ziele privater Unternehmen sind immer Spekulation und Gewinnmaximierung. Dies steht im Widerspruch zur öffentlichen Daseinsvorsorge! Wohnraum darf nicht privatisiert werden.“

Public Private Partnerships seien aus verschiedenen Gründen abzulehnen. Yilmaz kritisiert: „Die KEG in ihrer jetzigen Form steht dafür, dass die Privatisierung von Grundstücken lediglich zeitlich verzögert wird. Das führt dazu, dass Gewinne mithilfe öffentlicher Beteiligung privatisiert werden und in der Hand weniger Konzerne bleiben, während Verluste kollektiviert und von der Allgemeinheit gezahlt werden. Um die volle Kontrolle über die Versorgung mit Wohnraum, vor allem bei Mietpreisen, zu behalten, ist es notwendig, dass die KEG zu 100 Prozent in städtische Hand überführt wird.“

Öffentliche Grundstücke dürften ausschließlich an gemeinwohlorientierte Akteur*innen und öffentliche Wohnungsgesellschaften weiterveräußert werden. Yilmaz abschließend: „Ein Verkauf von Grundstücken und Immobilien darf nur an gemeinnützig agierende genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte oder an die stadteigene Wohnungsgesellschaft ABG Holding erfolgen. Die KEG muss vollständig in öffentliche Hand überführt werden!“

Pressemitteilung 21.1.2023