Finanzamt Frankfurt als verlängerter Arm des Verfassungsschutzes: Erklärung des Dritte Welt Haus Frankfurt zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit
Dritte Welt Haus Frankfurt

Finanzamt Frankfurt als verlängerter Arm des Verfassungsschutzes: Erklärung des Dritte Welt Haus Frankfurt zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Wenn es über viele Jahre dem Verfassungsschutz nicht gelang, das DWH und dessen Gruppen über das Einschleusen von Spitzeln auszuspionieren und zu kriminalisieren, soll dies nun durch das Finanzamt Frankfurt nachgeholt werden.

Im Februar 2008 verweigert das Finanzamt Frankfurt dem Dritte Welt Haus (DWH) Frankfurt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit rückwirkend ab dem Jahr 2003.

Das Finanzamt bezieht sich dabei auf die Prüfung der Steuererklärung aus der Körperschaftssteuer 2003-2005 und teilt als Begründung mit:
„Eine weitere Anerkennung des Vereins als steuerbegünstigte Körperschaft“ sei nur möglich, wenn „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichen Gebiet selbstlos“ gefördert würde. Dabei könne eine „Körperschaft nur dann als gemeinnützig anerkannt“ werden, wenn sie sich im Rahmen der „verfassungsmäßigen Ordnung“ bewege. Durchbrochen werde die „verfassungsmäßige Ordnung“ bereits bei „Nichtbefolgung von polizeilichen Anordnungen“.

Das Finanzamt stellt fest, das DWH sei ein „Dach für vielfältige Gruppen und Initiativen“, und benennt namentlich die „Initiative Libertad“ mit Ausrufungszeichen als eine dieser Gruppen.
Es folgen über eine ganze Briefseite Zitate und Ausführungen des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen und des hessischen Verfassungsschutzberichtes zu Libertad und zu „Autonomen und Anarchisten“ im Allgemeinen.

Das Finanzamt kommt danach zu dem Schluss, dass aufgrund der vom „Verfassungsschutz als autonom und anarchistisch eingestuften Organisation“, gemeint ist hier Libertad, und der Unterstützung von Libertad durch das DWH demselbigen die Gemeinnützigkeit ab dem Jahr 2003 zu versagen sei.

Um die Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren, legt das DWH dem Finanzamt die jährlichen Tätigkeitsberichte des Vorstandes vor. In diesen sind die Veranstaltungen und die Aktivitäten des Hauses und seiner Gruppen dokumentiert.

Eine - wie vom Finanzamt gefordert – explizite Stellungnahme zu darüber hinausgehenden Strukturen und Namen von Angehörigen einzelner Mitgliedsgruppen lehnt das DWH jedoch ab.

Am 14.01.2010 geht im DWH ein Antwortschreiben des Finanzamtes ein, welches die Absicht hinter der 2008 eingeleiteten Kampagne deutlich macht:
Zwar sei die „Aufgabe des Finanzamtes [….] die Verwaltung der Steuern“, heißt es hier, wofür  „die politische Überzeugung des Steuerpflichtigen, unabhängig ob juristische oder natürliche Person, überhaupt keine Rolle“ spiele, und „dieser Grundsatz [gelte] auch im Gemeinnützigkeitsrecht.“ Für eine „Steuerbefreiung wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke“ müsse „sich allerdings die tatsächliche Geschäftsführung im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen. Unter diesem Gesichtspunkt kann die Prüfung der tatsächlichen Geschäftsführung ausnahmsweise auch politische Aspekte implizieren.“

Dem Vorstand und der Mitgliederversammlung des DWH wirft das Finanzamt in diesem Zusammenhang „eine gewisse Zurückhaltung hinsichtlich einer vorbehaltlosen Auskunftserteilung“ vor und fordert das DWH auf, einen Fragenkatalog mit 14 Hauptfragen und weiteren Unterfragen zu beantworten.
Deutlich wird in diesem Fragenkatalog das offensichtliche Interesse an Libertad (6 Fragen), aber auch am Verein der Arbeiter aus der Türkei (3 Fragen) und an der Gruppe Kultur und Politik (2 Fragen). So wird beispielsweise nach der bundesweiten „Organisationsstruktur“ von Libertad und dem „Zusammenhang mit der regionalen Gruppierung“ im DWH gefragt, aber auch nach den Aktivitäten von Kultur und Politik und dem Verein der Arbeiter aus der Türkei.

Diese drei Gruppen sind bzw. waren Mitgliedsgruppen im DWH und haben über ihre Mitgliedschaft dem in seiner Satzung formulierten Ziel des DWH zugestimmt. In den gezielten Nachfragen des Finanzamtes sehen wir eine Aufforderung zur Denunziation, die den Versuch enthält, über Jahrzehnte gewachsene politische Zusammenhänge zu spalten.

Wenn es über viele Jahre dem Verfassungsschutz nicht gelang, das DWH und dessen Gruppen über das Einschleusen von Spitzeln auszuspionieren und zu kriminalisieren, soll dies nun durch das Finanzamt Frankfurt nachgeholt werden. Das Finanzamt Frankfurt wird hier zum verlängerten Arm des Verfassungsschutzes.
Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit und der damit verbundene Entzug von Geldmitteln stellt eine perfide staatsterroristische Variante dar, welche u.a. den Versuch beinhaltet, Informationen zu erlangen.

Das DWH ist ein seit über 20 Jahren aktiver politischer Zusammenhang. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit verstehen wir als den Versuch, unliebsame politische und kulturelle Opposition zu unterdrücken und zu kriminalisieren. Wir erteilen allen „Bemühungen“, die uns zur Denunziation aufrufen, eine klare Absage.

Das DWH ist kein Einzelfall. Auch andere Projekte sind betroffen, die fernab von kapitalistischer Verwertungslogik auf eine Welt hinarbeiten, die frei von Ausbeutung, Unterdrückung und Erniedrigung ist und in der alle Lebewesen die Möglichkeit haben, ein Leben in Freiheit und Würde zu führen ohne um Almosen betteln zu müssen.

Der Versuch des Verfassungsschutzes und dem Finanzamt als seiner Vollstreckungsbehörde, über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit eine ökonomische Schwächung solcher Projekte herbeizuführen, ist mittlerweile bundesweite Praxis, der wir solidarisch entgegentreten.

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DRITTE WELT HAUS e.V.
– Große Seestraße 14 - 60486 Frankfurt – 


Weitere Informationen: Pressemitteilung des DWH zum Thema vom 20.08.2008:

http://www.drittewelthaus.de/Finanzamt_gegen_DWH

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Repression