Keine Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrschein

Noch immer gilt im Großteil von Deutschland: Wer öfter beim Fahren ohne Fahrschein erwischt wird und das Bußgeld nicht bezahlen kann, der wird hart bestraft: mit Knast. Grund dafür ist, dass die Verkehrsbetriebe Strafanzeige stellen.

Daniela Mehler-Würzbach, mobilitätspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Römer: „Die Ersatzfreiheitsstrafe, die fällig wird, wenn man die Geldstrafen nicht zahlen kann, trifft fast immer nur die Ärmsten und Vulnerabelsten der Gesellschaft. Meist können sie sich das Lösen eines Fahrscheins nicht leisten und die Bußgelder daraufhin auch nicht. Eine darauffolgende Strafanzeige ist unproportional, ungerecht und gehört abgeschafft. Die Notwendigkeit einer Entkriminalisierung, d.h. die Reform bzw. Streichung von Paragraf 265 a StGB, ist mittlerweile breiter Konsens. Ich hoffe, dass das FDP-geführte Bundesjustizministerium mit der für kommendes Jahr angekündigten Reform bald zu Potte kommt. Bis es so weit ist, sollte Frankfurt dem Vorbild anderer Kommunen folgen, indem die Verkehrsbetriebe keine Strafanzeige mehr stellen.“

Verkehrsunternehmen anderer Kommunen haben in Reaktion auf die Diskussion um die Entkriminalisierung und die in Aussicht gestellte Reform angekündigt, sich auf die zivilrechtlichen Ansprüche auf das erhöhte Beförderungsentgelt zu beschränken und auf Strafanzeigen verzichten zu wollen.

Mehler-Würzbach: „In Bremerhaven verzichtet man schon seit vielen Jahren auf das Stellen von Strafanzeigen. Nun hat der Bremer Senat angekündigt, seine Verkehrsbetriebe diesbezüglich anzuweisen, auch in Düsseldorf wurde seitens des Stadtrats beschlossen, auf das Stellen von Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrschein zu verzichten. Bereits seit Juni dieses Jahres verzichtet die Rheinbahn auf Strafanzeigen. Wir wollen mit unserem Antrag durch Stadtverordnetenbeschluss die traffiQ und die VGF anweisen, auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrschein zu verzichten und die städtischen Vertreter*innen im Aufsichtsrat des RMV auffordern, sich hierfür einzusetzen. Ersatzfreiheitstrafen sind die härteste Sanktion des Staates. Wenn Menschen ohne Fahrschein fahren, verursachen sie nur einen vergleichsweisen geringen Schaden, für den niemand eine Gefängnisstrafe absitzen müssen sollte. Mit unserem Antrag wollen wir dieser Ungerechtigkeit ein Ende bereiten.“

Pressemitteilung 21.9.2023