Niedriglöhne bei Jugendberatung und Jugendhilfe Frankfurt am Main

Jugendberatung und Jugendhilfe e.V.(JJ) (www.drogenberatung-jj.de) ist der größte freie Träger in der Hessischen Suchthilfe mit ca. 600 Beschäftigten. Frei heißt hier für die MitarbeiterInnen insbesondere frei von Tarifverträgen und frei von Gehaltsanpassungen.

Die Unzufriedenheit der Belegschaft über die eingefrorenen Gehälter seit Mai 2004 ist sehr groß. Seit Jahren wird sie mit immer neuen Varianten der Hinhaltetaktik von der Geschäftsführung vertröstet.
Ein Arbeitstherapeut (BAT VIb) in einer stationären JJ-Einrichtung hat gegenüber dem TV-L (Tarifvertrag der Länder) 2008 bereits 100,00 Euro monatlich weniger.
Tarifgebundene Einrichtungen in den Bereichen Sucht, Gesundheit und Jugendhilfe vergüten nach TVöD oder TV-L. Immer mehr nicht tarifgebundene soziale Vereine lehnen sich in der Gehaltssumme und der Tarifstruktur an TVöD oder TV-L an.
Auch die Hessische Landesregierung hat trotz Austritts aus der Tarifgemeinschaft der Länder hilfsweise ein Gesetz zu Gehaltsanpassungen (Einmalzahlung in 12/2007 und 2,4 % Gehaltserhöhung ab 4/2008) im BAT Bereich verabschiedet.
An der JJ-Belegschaft ziehen all diese Entwicklungen vorbei. Doch nicht genug. Nun soll bei JJ der Gürtel noch enger geschnallt werden. Der Arbeitgeber hat nun ein neues "freies" Vergütungssystem auf den Tisch gelegt, mit dem weiter massiv Personalkosten eingespart werden sollen. Ein Sozialarbeiter hätte in seiner Anfangsvergütung einen monatlichen Verlust von 570,00 Euro.
Es kann nicht sein, dass sich die Gehälter der Beschäftigten eines großen freien Trägers zu Billiglöhnen entwickeln und ein Tarifschutz für die MitarbeiterInnen nicht existiert. Unsere Arbeit mit hilfsbedürftigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist mehr wert. Professionelle Hilfe und die ständige Anstrengung zur Qualitätssicherung verlangen für die "Helfer" auch gesicherte Beteiligung an der Einkommensentwicklung.
Die Auftraggeber und Vertragspartner von JJ sind die Stadt Frankfurt, das Land Hessen, Kreise und Kommunen, die Rentenversicherungsträger, die Krankenkassen und der Bund. Sie sind mit ihren eigenen Personalkosten komplett an die Tarifverträge TVöD oder TV-L oder das hessische Gesetz zu Gehaltsanpassungen gebunden. Doch in Verträgen mit JJ werden die Personalkosten zusammengestrichen auf das billige JJ-Niveau von 2004.
... Wenn die Stadt Frankfurt mit dem neuen Tarifabschluss des TVöD höhere Personalkosten kalkulieren muss, dann ist für den freien Träger JJ weniger übrig. Das darf nicht sein. ...

Die Forderungen sind:
Kurzfristig: JJ-Anlehnung an das hessische Gesetz zu Einmalzahlungen in 12/2007 in Höhe von 15 % bis 20 % eines Monatsgehaltes und Gehaltssteigerung um 2,4 % ab April 2008
Mittelfristig: JJ-Anlehnung an der Vergütung TV-L und Überleitungstarifvertrag

PM, 21.04.08