Presseerklärung des EA-Frankfurt zur Demonstration „Wir zahlen nicht für Eure Krise" am 28.03.2009 in Frankfurt am Main

Leider liefert auch die Demonstration vom 28.03.09 erneut genügend Belege dafür, daß die Frankfurter Polizei (bzw. ihre Einsatzleitung) nicht gewillt ist, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu respektieren. Vielmehr zeigt das Polizeiverhalten, daß Versammlungen nicht nur durch ein völlig überzogenes und martialisches Auftreten der Polizei diskreditiert werden, sondern auch immer wieder offen repressiv und in schikanöser Art und Weise die Rechte von Versammlungsteilnehmern mißachtet und eingeschränkt werden.

Nach Kenntnis des EA-Frankfurt hat die Polizei an diesem Tag
mindestens drei von Gewerkschaften angemietete Busse, die sich
erkennbar auf den Weg nach Frankfurt zur Teilnahme an der
Demonstration befanden, angehalten, schikaniert und damit die Ausübung
des Versammlungsrechts massiv behindert.

Verlangt wurde, daß die Mitfahrer aus den Bussen aussteigen sollen (es
hat zu dieser Zeit heftig geregnet), sich durchsuchen lassen sollten
und sich im Anschluß daran videografieren bzw. erkennungsdienstlich
behandeln zu lassen.

Dies erfolgte durch martialisch kampfausgerüstete Einheiten, so daß
für Passanten der gewollte Eindruck entstehen mußte, bei den
Kontrollierten handele es sich um Gesetzesbrecher.

Die Einzelfälle:

- Ein Bus der Gewerkschaft ver.di aus Bonn wurde gegen 11:45 Uhr für
ca. 45 Minuten in Bockenheim von einer Einheit aus Thüringen
angehalten. Die DemonstrationsteilnehmerInnen mußten aussteigen und im
Regen stehen bleiben, während die Polizei den Bus und das Gepäck
kontrolliert hat. Die Polizei hat die Personalien der
DemonstrationsteilnehmerInnen aufgenommen und wollte den Bus und die
DemonstrationsteilnehmerInnen einzeln videographieren. Während die
DemonstrationsteilnehmerInnen ohne Regenjacken und -schutz außerhalb
des Busses festgehalten wurde, hat die Polizei mit mehreren Kameras
während der gesamten Dauer aggressiv alle Personen (ab-).gefilmt. Der
verantwortliche Hauptpolizeikommissar Lauke erklärte auf Fragen nach
dem Rechtsgrund dieser Maßnahmen, es handele sich um eine bloße
Routine.

- Ein ebenfalls von einer Gewerkschaft angemieteter Bus aus
Ludwigshafen wurde von der Polizei zunächst in ein Wohnviertel
umgeleitet, angehalten und ebenfalls Kontrollen unterzogen. Die
Polizei bestand zunächst auf eine erkennungsdienstliche Behandlung der
DemonstrationsteilnehmerInnen und somit auch Abnahme von
Fingerabdrücken. Auch hier wurde nach längerem Diskutieren um die
Rechtsgrundlage für die erkennungsdienstliche Behandlung hiervon
letztlich abgesehen.

- Weiterhin wurde bekannt, dass noch mindestens ein weiterer von einer
Gewerkschaft angemieteter Bus am der Anfahrt zur Demonstration massiv
ge- und behindert wurde. Auch hier mußten die
DemonstrationsteilnehmerInnen längere Zeit im Regen außerhalb des
Busses auf den Abschluß der Polizeikontrolle warten. Die Polizei hat
die Personalien der DemonstrationsteilnehmerInnen erfaßt.

- Da paßt es ins Bild, daß die Teilnehmer der Abschlußkundgebung am
Eingang Römerberg aus einem grauen Zivilfahrzeug der Polizei heraus
sämtlich abgefilmt worden sind.

Eine Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen ist nicht ersichtlich,
insbesondere lagen die Voraussetzungen des § 12a Versammlungsgesetz
erkennbar zu keiner Zeit vor.

Die Handlungen der Polizei waren folglich rechtswidrig.

Offen bleibt die Frage, wer dieses gezielte Eingreifen in Grundrechte
angeordnet hat.

Der EA-Frankfurt fordert die Polizei auf, dafür zu sorgen, daß dieses
Vorgehen bei zukünftigen Demonstrationen unterlassen wird.

Der EA-Frankfurt rät daher dringend, das Vorgehen der Polizei
gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies ist erforderlich, weil
mittlerweile es leider tatsächlich zur Routine geworden ist, dass die
Polizei Demonstrationen flächendeckend vollständig von Beginn bis zum
Ende durch Einsatz modernster Kameratechnik ablichten und -filmt. Was
mit dem Film- und Videomaterial nach Abschluß der Demonstration
passiert, weiß niemand. Grundsätzlich ist die Polizei zur
unverzüglichen Löschung des aus konkretem Anlaß gefertigten Film- und
Videomaterials verpflichtet.

Der EA-Frankfurt fordert die Polizei daher auf, sämtliche der
gesammelten personenbezogenen Daten und Videos umgehend zu vernichten,
so wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der EA rät daher, auch bei dem zuständigen Datenschutzbeauftragten
direkt in jedem konkreten Fall nachzufragen, welches Filmmaterial von
der Polizei angefertigt worden ist und ob/wann/wie es gelöscht worden
ist.


Frankfurt, den 03.04.2009

http://ea-frankfurt.org/

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Repression