Schwere Vorwürfe an die Adresse der Polizei - Offener Brief an Volker Stein

Sicherheitsdezernent Volker Stein (FDP) erhielt dieser Tage Post. In einem Offenen Brief, der ihm am 21. April im Verlauf einer Sitzung des Rechtsausschuß der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung überreicht wurde, werden schwere Vorwürfe gegen die Frankfurter Polizei erhoben. Im Verlauf des Einsatzes gegen DemonstrantInnen des “Global Action Day” (26. Januar 2008 ) habe sich, so die UnterzeichnerInnen des Offenen Briefes, darunter die Anti-Nazi-Koordination, die Polizei unter anderem der Willkür, des Rechtsbruchs, der gezielten Desinfomation, der massiven sexuellen Diskriminierung Minderjähriger, des Verstoßes gegen polizeiliche Dienstvorschriften, des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte, rassistischer Beschimpfungen und der Körperverletzung schuldig gemacht.

Gefordert wird unter anderem die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschuß zu den Vorgängen des 26. Januar, Schmerzensgeld und eine Entschuldigung der Polizeiführung für die rechtswidrigen Polizeimaßnahmen.

Vollständiger Text des Offenen Briefes:


An
Herrn Stadtrat Volker Stein
Dezernat V - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz
Sandgasse 4
60311 Frankfurt am Main
Ausgehändigt am 21.4.08
im Ausschuss Recht, Verwaltung und Sicherheit
Frankfurt am Main, den 21.4.2008
Offener Brief zum „Frankfurter Kessel“ vom 26. Januar 2008


Sehr geehrter Herr Stein,


Am Samstag, dem 26.1.2008, demonstrierten mehrere hundert Menschen in Frankfurt in einem breiten Bündnis für das Recht auf freie Bildung und Meinungsfreiheit.

Bei dem massiven Polizeieinsatz im Laufe des Abends wurde ein beträchtlicher Teil der Demonstration eingekesselt und über 200 Personen unter dem pauschalen Vorwurf des „Landfriedensbruchs“ festgenommen.

Friedliche Demonstrant/innen wurden an diesem Abend bis zu zehn Stunden lang in Polizeikesseln und im anschließenden Gewahrsam festgehalten. Vielen von ihnen enthielt die Polizei dabei über Stunden hinweg Getränke, Nahrung und Toilettengänge vor. Andere saßen bis spät abends in überfüllten Käfigen der Gefangenensammelstelle fest.

Festgenommene wurden im Gewahrsam bei geöffneten Zellentüren zur kompletten Entkleidung gezwungen und erniedrigenden Leibesvisitationen im Intimbereich unterzogen. Auch minderjährige Schüler/innen, die sich an der Demonstration beteiligt hatten, wurden solchen Behandlungsweisen ausgesetzt. Die geschilderten Maßnahmen stellen unserer Meinung nach einen Verstoß gegen das rechtsstaatlich verankerte Gebot der Verhältnismäßigkeit der Mittel und eine Verletzung der Menschenwürde dar.

Wir schreiben Ihnen diesen offenen Brief, weil eine kritische Überprüfung der polizeilichen Übergriffe am letzten Tag vor der Landtagswahl von Seiten der Stadtpolitik bis heute aussteht.

Sie haben als Ordnungsdezernent nicht gezögert, sich einige Tage nach dem 26.1.2008 bei allen an dem Einsatz beteiligten Polizeibeamt/innen zu bedanken, den „üblichen Schwarzvermummten aus dem Café Koz“ die Grenzen gezeigt zu haben. Zu einer fundierten Stellungnahme bezüglich der von unserer Seite im Rechtsausschuss vorgebrachten Vorwürfe gegen die Polizei waren sie jedoch weder im Februar noch im März bereit.

Wir sind der Meinung, dass der Polizeieinsatz am 26.1.2008 die demokratische Kultur in dieser Stadt nachhaltig in Frage stellt und halten eine unabhängige Untersuchung der Polizeimaßnahmen weiterhin für dringend notwendig. Die Gründe dafür legen wir auf den folgenden Seiten dar.

Polizeiliche Willkür

Polizeiliche Willkür, ließen Sie im Februar im Rechtsausschuss verlauten, habe es nach der Demonstration am 26.1.2008 nicht gegeben. Die Berichte, die wir seit Januar aus Gedächtnisprotokollen von Betroffenen und aus der Tagespresse erhalten haben, lassen uns zu einem anderen Ergebnis kommen:

 • Die Massenfestnahme von 224 Demonstrant/innen unter dem pauschal erhobenen Vorwurf des Landfriedensbruchs geschah willkürlich und war ungerechtfertigt. In der Kaiserstraße nahm die Polizei unterschiedslos 180 Teilnehmer/innen fest, die sie in einem Großkessel zusammentreiben konnte. Betroffene berichten, von Polizeibeamt/innen gezielt desinformiert worden zu sein. Statt sich wie angekündigt in Kleingruppen vom Versammlungsort entfernen zu können, seien sie in den Kessel
geleitet und festgenommen worden. Den Festgenommenen konnten keine individuellen, konkret auf die Einzelpersonen bezogenen Vorwürfe zur Last gelegt werden. Allein die Teilnahme an der Demonstration reichte der Polizei aus, die breite Masse friedlicher Demonstrant/innen unter Pauschalverdacht zu stellen. Eine solche Massenfestnahme mit dem Vorwurf des Landfriedensbruchs zu rechtfertigen, erscheint rechtlich fragwürdig. Der Straftatbestand des Landfriedensbruchs setzt nach dem Strafgesetzbuch voraus, dass eine Person sich „aktiv an Gewalttätigkeiten beteiligt“ haben muss. Die alleinige passive Zugehörigkeit zu einer der Gewalttätigkeit verdächtigten Gruppe deckt den Straftatbestand nicht hinreichend ab, wie auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde (Vgl. BVerfGE 82, 236, Schubart).

 • Die Leibesvisitationen von Festgenommenen im Polizeigewahrsam bewegten sich jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit. Dass teils minderjährige Festgenommene sich trotz einer bereits im Polizeikessel erfolgten Durchsuchung im Polizeipräsidium vollständig ausziehen mussten, entbehrt aller Rechtfertigungsgründe und stellt eine massive sexuelle Diskriminierung der Betroffenen dar. Die Erklärung der Polizei, solche Leibesvisitationen in einzelnen Fällen selektiv durchgeführt zu haben, um Waffen ausfindig machen zu können, ist absurd und unterstreicht die Wahllosigkeit der Behördenhandlungen (Vgl. Bericht B 121 des Magistrats vom 7.3.2008).

 • Insgesamt verdienen die Polizeimaßnahmen gegenüber minderjährigen Festgenommenen am 26.1.2008 das Attribut „willkürlich“. Nicht nur die stundenlange Freiheitsentziehung und die erzwungenen Entkleidungen von Jugendlichen widersprechen dem Grundsatz der besonderen Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei Minderjährigen. Zu kritisieren ist auch, dass mehrere Erziehungsberechtigte den gesamten Abend hinweg nicht über die Festnahme ihrer Kinder informiert wurden. Diese Behandlungsweisen verstoßen explizit gegen polizeiliche Dienstvorschriften (Vgl. PDV 382, 1995).

 • Beim Abtransport von 24 Festgenommenen mit Hilfe einer U-Bahn der VGF wurden die Betroffenen öffentlich als „Straftäter“ zur Schau gestellt. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte dar.

 • Die Misshandlungsvorwürfe des Demonstranten Esteban Neira, am 26.1.2008 von einem Beamten der Bereitschaftspolizei rassistisch beschimpft und mit dem Gesicht gegen eine Schaufensterscheibe geschlagen worden zu sein, sind von stadtpolitischer Seite nach wie vor nicht untersucht worden. Esteban Neira wurde im Bereich des Mundes erheblich verletzt, befand sich in zahnärztlicher Behandlung und hat Strafanzeige erstattet.

Angesichts solch schwerwiegender Repressions- und Misshandlungsberichte vom 26.1.2008 erachten wir Ihre lapidare Aussage, polizeiliche Willkür habe an diesem Tag nicht stattgefunden, als unhaltbar.


Liberales Frankfurt?

Frankfurt sei eine liberale Stadt, in der jede Person seine Meinung zum Ausdruck bringen könne, lautete eine ihrer Aussagen während der Ausschusssitzung im Februar. Studierende und Schüler/innen, Antifaschist/innen, radikale Linke, Migrant/innen und Gewerkschafter/innen haben während Demonstrationen und Protestaktionen im letzten Jahr immer wieder eine andere Frankfurter Realität erlebt.

Am 7.7.2007 und am 20.10.2007 versetzte die Staatsgewalt mehrere Stadtteile in einen polizeilichen Ausnahmezustand, um Neonaziaufmärsche um jeden Preis und gegen den Willen eines breiten Bündnisses antifaschistischer Gegendemonstrant/innen durchzusetzen. Im Juli ermöglichten Stadt und Polizei, dass mehrere hundert Neonazis ungestört mit Parolen wie „Juden raus von deutschen Straßen“ durch Hausen marschieren konnten.

Wie die Frankfurter Version des präventiven Sicherheitsstaates aussieht, ließ sich auch am 19. und 20.1.2008 anlässlich der Wahlkampfveranstaltungen von NPD und Republikanern auf dem Römerberg beobachten. Nazigegner/innen wurden an diesem Tag in Durchsuchungszelten akribisch gefilzt, in Versammlungskäfige aus Absperrgittern eingepfercht und mit Kameras dauerüberwacht.

Während Ordnungsdezernat und Polizei an diesen Tagen antisemitische und rassistische Hetze unter dem Verweis auf die „Meinungsfreiheit“ billigend in Kauf genommen haben, endete die faktische Meinungsfreiheit von Antifaschist/innen oftmals an den Grenzen polizeilicher „Sperrzonen“, in demütigenden Polizeikesseln und in Gewahrsamszellen. In diesem Kontext sind die Massenfestnahmen vom 26.1.2008 nur das aktuellste Ereignis einer ungebrochenen Kontinuität von Repression in Frankfurt.

Gegen die von Ihnen mitverantwortete Politik der Kontrolle und Repression bildet sich nicht erst seit dem 26.1.2008 eine Gegenöffentlichkeit in Frankfurt.

Welche Breite das gesellschaftliche Spektrum erreicht hat, in dem der Polizeieinsatz vom Januar kritisch dikutiert wird, zeigen die in der Frankfurter Rundschau dokumentierten Berichte, Kommentare und Leser/innenbriefe der letzten Monate. Auch der jüngst verfasste offene Brief des Personalrats der Liebigschule an den Magistrat der Stadt Frankfurt hält vor Augen, dass die Forderung nach einer Untersuchung der Polizeiübergriffe viel mehr ist als nur partikulares Interesse der Studierenden.


Wir fordern:

 • die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Polizeieinsätze anlässlich der Demonstration am 26.1.2008 und während der Neonaziveranstaltungen im letzten Jahr mit einer öffentlichen Anhörung der Opfer polizeilicher Repression.

 • die sofortige Einstellung aller noch offenen Ermittlungsverfahren vom 26.1.2008.

 • die Löschung aller widerrechtlichen und diskriminierenden Einträge vom 26.1.2008 in sämtlichen Polizeidatenbanken sowie aller rechtswidrig gewonnen Daten aus erkennungsdienstlichen Behandlungen.

 • Schmerzensgeld für die rechtswidrigen Polizeimaßnahmen.

 • eine öffentliche Entschuldigung bei allen Opfern der Repression.

 Für ein Frankfurt der Meinungsfreiheit, Solidarität und politischen Selbstbestimmung.


Mit freundlichen Grüßen
Betroffene des 26.1.2008
Ermittlungsausschuss Frankfurt / AK Recht an der Universität Frankfurt
AStA der FH Frankfurt
AStA der Universität Frankfurt
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS)
Bündnis für Politik- und Meinungsfreiheit (pm-Bündnis)
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen
Anti-Nazi-Koordination Frankfurt




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Repression