Strafanzeige gegen einen AgR-RheinMain-Aktiven

Bereits in unserem Newsletter 21/2023 hatten wir darauf hingewiesen, dass unser neues Transparent, das zentrale Element unserer im April angelaufenen bundesweiten AgR-Kampagne "Björn Höcke ist ein Nazi" ist, für Aufsehen gesorgt hat.

Konkret heißt das, dass es von der Polizei eingezogen wurde, nachdem einer unserer Aktiven das Transparent bei einer Protestaktion am 6. Mai gegen den Landesparteitag der AfD Hessen in Königstein am Taunus gezeigt hatte. Unser Aktiver suchte daraufhin vorsorglich rechtlichen Beistand auf und ließ sich beraten.

Daran hat er gut getan, denn zwischenzeitlich wurde ihm eine Strafanzeige wegen dieser Anti-AfD-Protestaktion zugestellt. Der Vorwurf lautet: "Üble Nachrede und Verleumdung" (§ StGB 188). Diese wurde an seine Privatadresse geschickt, obwohl er unübersehbar und eindeutig als Aktiver von zivilgesellschaftlich aktiven Gruppen diese Botschaft präsentiert hatte. Zwischen dem Einziehen des Transparents durch die Polizei bis zur Zustellung der Strafanzeige lagen also ca. drei Wochen, in denen die Behörden alle diesbezüglichen bürokratischen Vorgänge auszuführen wussten. Was hingegen fast schon bedenklich träge abläuft, ist ein quasi zeitgleich initiierter Vorgang: Die beauftragte Anwältin hatte zum Ausgabezeitpunkt dieses Newsletters immer noch nicht in die entsprechenden Akten einsehen können.

Unsere Einschätzung:
Wir gehen davon aus, dass sich die AfD und ihre Anhänger*innen von der Kampagne so "angesprochen" fühlen, dass sie hinter den Kulissen alles in Bewegung setzen, um diese Kampagne zu stoppen. Ihr Ziel dabei ist offenkundig: Sie wollen berechtigte wie angemeldete Anti-AfD-Proteste kriminalisieren und Aktive einschüchtern, indem sie für ihr demokratieschützendes Engagement ggf. strafrechtlich belangt werden. Das wird jedoch nicht gelingen, zumal wir den sachlichen Vorwurf juristisch als haltlos einstufen. Wir sehen aber die Tatsache sehr kritisch, dass die Anzeige durch die Polizeipräsidium Westhessen übermittelt wurde und nicht von der Staatsanwaltschaft. Wir können daher nicht umhin, diese Vorgehensweise als einen Einschüchterungsversuch durch die Polizei zu verstehen.

Unser Fazit:
Wir geben unserem Aktiven natürlich jegliche Form von Rückhalt, die wir aufbringen können. Gelebte Solidarität mit unserem Aktiven sowie allen Demokrat*innen und Antifaschist*innen, die Kriminalisierungsversuchen ausgesetzt sind, heißt in diesem Fall aber auch, die Kampagne jetzt erst recht überall zu nutzen. Wir rufen daher dazu auf, sich an der Kampagne "Björn Höcke ist ein Nazi" zahlreich zu beteiligen, damit diese Aussage bundesweit noch sichtbarer, präsenter, normaler wird.
Denn wir nehmen es auch künftig nicht als "normal" hin, dass Vertreter*innen der im Kern faschistischen AfD bundesweit zunehmend wie respektable Demokrat*innen behandelt werden und viel mediale Bühne für die Verbreitung ihrer menschenfeindlichen Agenda erhalten.

Für uns gilt: Die Aussage "Björn Höcke ist ein Nazi" sowie die nachweisliche Aufklärung über seine Ideologie, sein Netzwerk inner- wie außerhalb der AfD und seine Pläne sind ebenso normal wie richtig und wichtig!

Wir danken an dieser Stelle unserem AgR Bundesbüro für sein explizites Engagement in dieser Angelegenheit. Die diesbezügliche bundesweite Stellungnahme mit Verweisen auf wichtige Quellennachweise ist hier zu lesen.

aus: Newsletter: AgR RheinMain - KW 23/2023