Tanzdemo am Karfreitag durchs Ordnungsamt verboten

Nach einem Kooperationsgespräch mit dem Frankfurter Ordnungsamt ist es nun amtlich: Karfreitag darf nicht tanzend demonstriert werden. Als Begründung dient das hessische Feiertagsgesetz aus dem Jahre 1971. Es verbietet unter anderem öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel, sofern sie nicht den ernsten Charakter dieser Feiertage entsprechen und schränkt so das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein. Auch der Kompromißvorschlag der Organisatoren, eine "stille" Demonstration zu veranstalten, bei der die Teilnehmer über ihre eigenen Kopfhörer zu Musik tanzen, wurde abgelehnt.

Die Begründung liegt in der Gefährdung der öffentlichen Sichehreit durch ruckartige Bewegungen. Das ausgesprochene Verbot untersagt die Nutzung aller üblichen Instrumente der freien Meinungsäußerung auf einer Demonstration wie Kundgebungen, Musik oder andere kreative Ausdrucksweisen.

Kai Möller, einer der Organisatoren, hat angekündigt, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen: "In einem Land, das behauptet, dass unser Grundgesetz die ranghöchste Rechtsnorm ist, ist es sehr befremdlich, dass ein hessisches Landesgesetz das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einfach einschränken kann."

"Ich gehe davon aus, dass trotz des Verbotes wie auch letztes Jahr hunderte Menschen am Karfreitag auf dem Opernplatz tanzen werden, um so ein friedliches Zeichen gegen Bevormundung und Intoleranz zu setzen", so Möller weiter. "Ich habe zusammen mit der Unterlassungserklärung eine Rechtsbelehrung erhalten, dass ich an diesem Tag keine Versammlung organisieren darf. Deshalb rufe ich explizit niemand dazu auf, sich dort einzufinden. Als Pirat möchte ich Gesetze und Vorschriften ändern und nicht brechen."

Pressemitteilung der Piratenpartei Frankfurt, 3.04.2012
http://www.piratenpartei-frankfurt.de

 

AUFRUF der Piratenpartei Frankfurt vom 2.04.2012:

Demonstration Tanzen gegen das Tanzverbot

Nachdem das Ordnungsdezernat in Frankfurt bereits im letzen Jahr ein Tanzverbot am Karfreitag durchsetzen wollte und sich daraufhin spontan zwischen 800 und 2000 Menschen am Römerberg eingefunden haben, um dagegen tanzend zu protestieren, soll in diesem Jahr ein neuer Anlauf für die Durchsetzung des Verbots gestartet werden.

Die Frankfurter PIRATEN rufen deswegen zur Teilnahme an der Demonstration am Karfreitag, den 06.04.2012 auf. Die Demonstration beginnt um 18.30 Uhr auf dem Opernplatz unter dem Motto: >>Kommet und tanzet zu Hauf<<.

Außer Musik, die zum Tanzen einlädt, wird es Redebeiträge geben, die sich inhaltlich mit dem Verbot auseinander setzen. Die Demonstration wird um 21:00 Uhr offiziell beendet sein [1].

"Das Tanzverbot ist ein Anachronismus, an dem sich der Grad der Säkularisierung und  Fortschrittlichkeit unserer Gesellschaft messen lässt. Keine religiöse Gemeinschaft darf dem Rest der Bevölkerung vorschreiben, wann sie tanzen darf.", so Mirjam Dargatz von den Frankfurter PIRATEN.

Das Ordnungsdezernat der Stadt Frankfurt beruft sich bei dem Verbot auf den Artikel 140 in Verbindung mit Artikel 139 im Grundgesetz, welches sog. stille Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" schützen soll. Die PIRATEN vertreten dazu die Meinung, dass Tanzen durchaus der seelischen Erhebung dienen kann. Außerdem ist nicht einzusehen, warum in einem säkular-orientierten Staat, derart tief in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen eingreift und das Tanzen aus religiösen Gründen verbieten will, solange es nicht unmittelbar Gottesdienste stört.

Das Tanzverbot wurde im letzten Jahr erstmalig versucht durchzusetzen. In den Jahren davor waren Tanzveranstaltungen geduldet worden.

Quelle:
[1] http://www.tanzen-gegen-tanzverbot.de/?page_id=31