Verordnung schnellstmöglich an den Landtagsbeschluss anpassen! Kinder mit ungesichertem Aufenthaltsstatus dürfen nicht länger diskriminiert werden!

Die GEW fordert den Magistrat auf, bei der Landesregierung initiativ zu werden, damit Kinder ohne legalen Aufenthaltsstatus endlich das Menschenrecht auf Bildung wahrnehmen können. Bisher verhindert dies eine zum 15.9.2008 erneuerte Rechtsverordnung der Hessischen Landesregierung.

In dieser wird gefordert, dass die Aufnahme der Kinder oder Jugendlichen in eine Schule „die Vorlage einer gültigen Meldebescheinigung voraussetzt“.

Dies ist deshalb besonders unverständlich, weil nach dem Innenausschuss des Landtages auch der kulturpolitische Ausschuss am 11. September 2008 mit den Stimmen von FDP, SPD, Grünen und Linken eine eindeutige Aufforderung an die Landesregierung beschlossen hat, dass diese Meldeverpflichtung entfallen soll.

Ähnlich verfährt im übrigen auch das Land Nordrhein-Westfalen und Bayern.

In Frankfurt sind nach einer Studie der FH Ludwigshafen (2003-2005) zwischen 1.000 und 4.000 Kinder und Jugendliche betroffen.
Ebenso betroffen sind Lehrkräfte und/oder Schulleiter, wenn sie „illegal“ diese Kinder und Jugendlichen beschulen.

Die GEW fordert deshalb dringend, die gerade erst wieder in Kraft gesetzte Rechtsverordnung schnellstens im Sinne des Beschlusses des kulturpolitischen Landtagsausschusses zu korrigieren.

Mit freundlichem Gruß
Herbert Storn

 

GEWERKSCHAFT ERZIEHUNG UND WISSENSCHAFT BEZIRKSVERBAND FRANKFURT
Bleichstr. 38a, 60313 Frankfurt, (069) 29 18 18, Fax (069) 29 18 19   email GEW.BV.Frankfurt @ t-online.de

Schlagwörter
Bildung