Vorwand ‚Steuergefährdung‘: Willkürliches Abkassieren bei Sexarbeiter*innen

Doña Carmen e.V. verurteilt aufs Schärfste die am 1. Sept. 2023 im Frankfurter Bahnhofsviertel erfolgte Polizeirazzia und die bei dieser Gelegenheit erfolgte Kontrolle von Bordellen durch die Steuerfahndung.

Die öffentlich als „Drogenrazzia“ vermarktete, mit vorab informierten Pressevertreter*innen medial in Szene gesetzte Aktion diente nicht etwa – wie mal wieder behauptet – der Sicherheit der im Viertel lebenden Menschen, sondern vielmehr parteipolitischen Zwecken einer repressiven Profilierung im Vorfeld der hessischen Landtagswahlen.

s ging um Reklame für eine so genannte „Waffenverbotszone“ (immerhin hat die Hundertschaft der Polizei bei der Aktion auch 1 (!) Messer sichergestellt), um die Akzeptanz von Videoüberwachung sowie um die Durchsetzung des so genannten „Düsseldorfer Verfahrens“ der Sonderbesteuerung von Prostituierten in den Bordellen.

Bei der Razzia am 1. Sept. 2023 wurden zahlreiche Frauen in einem Bordell in der Taunusstraße mittels dubiosen 55-€-Strafbefehlen der Steuerfahndung um einen Teil ihrer Tageseinnahmen gebracht. Dieses Vorgehen erweist sich als reine Willkür: Nur die Hälfte der anwesenden Frauen musste die Verwarnung zahlen, die andere Hälfte blieb unbehelligt. Und warum das Ganze? Weil sich die Betreiberin des Hauses aus guten Gründen seit geraumer Zeit nicht mehr an dem angeblich „freiwilligen“ Verfahren der in Frankfurt praktizierten Sonderbesteuerung von Sexarbeiter*innen beteiligt.

Dieses Sonderbesteuerungsverfahren verlangt von Betreiberinnen der Frankfurter Bordelle, jeden Tag bei den bei ihnen tätigen Frauen einen Steuerbetrag in Höhe von 15 € bar abzukassieren und diese Gelder in regelmäßigen Abständen an die Steuerfahndung zu überweisen.

Weder erhalten die Betreiber*innen Belege der Steuerfahndung über die von ihnen abgeführten Gelder, noch erhalten die Sexarbeiter*innen über ihre Vorauszahlungen einen Beleg. Viele der sich an diesem Verfahren beteiligenden migrantischen Frauen werden durch diese Praxis in dem Glauben gehalten, dass sie ihren steuerlichen Verpflichtungen damit zur Genüge nachgekommen seien, was nicht der Fall ist und in Einzelfällen zu horrenden Nachforderungen der Finanzbehörden geführt hat.

Das auf diese Weise einkassierte Geld landet nicht etwa bei den örtlichen Finanzämtern, sondern versickert bei der Steuerfahndung.

Es verwundert nicht, dass dieses 1966 (!) erfundene, auf keiner gesetzlichen Grundlage basierende, komplett intransparente und in lediglich 7 Bundesländern praktizierte Verfahren vom Bundesrechnungshof bereits 2014 mit harschen Worten kritisiert wurde: „“Es kann nicht in das Belieben der Finanzbehörden der einzelnen Länder gestellt werden, ob sie Prostituierte mit steuerpflichtigen Einkünften und Umsätzen überhaupt und ggf. auf welche Weise besteuern. Dies verstößt gegen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung.“ (Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 BHO über die Besteuerung der Prostituierten, 24.1.2014)

Eine täglich zu entrichtende Sondersteuer – wo außer im Prostitutionsgewerbe findet man das?

Das Verfahren zielt darauf ab, den betroffenen Sexarbeiter*innen unter dem Vorwand der „Vereinfachung“ das Recht auf eine eigene, den individuellen Verhältnissen entsprechende Steuererklärung streitig zu machen. Nicht selten wurden Sexarbeiter*innen, die beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen wollten, mit Verweis auf die Existenz des „Düsseldorfer Verfahrens“ abgewimmelt und stattdessen aufgefordert, sich stattdessen doch daran zu beteiligen.

Seit 2008 versuchen die Finanzbehörden den Frankfurter Bordellbetreiber*innen die Übernahme dieses Verfahrens schmackhaft zu machen. Um sie ins Boot zu holen, senkte man sogar den geforderten Tagesbetrag von ursprünglich 25 € auf schließlich 15 € pro Tag ab (während Sexarbeiter*innen in Offenbach heute immer noch täglich 25 € zahlen müssen!).

Nunmehr rächt sich die Steuerfahndung mit Hilfe der Polizei an einer Frankfurter Betreiberin, die sich an diesem von vielen als illegal eingestuften Verfahren nicht länger beteiligen wollte.

Schon nach ihrem Ausstieg aus diesem angeblich freiwilligen Verfahren, bekam die Betreiberin des Bordells Besuch von der Steuerfahndung, die ihr „nahelegte“, am Düsseldorfer Verfahren wieder teilzunehmen, andernfalls müsse sie mit unerwünschten Kontrollen rechnen. Nun kam eine solche Kontrolle, bei der man den Sexarbeiter*innen – auf deren Rücken der Konflikt ausgetragen wird – mit Verweis auf § 146 Abgabenordnung vorwarf, ihre täglich anfallenden Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt zu haben, was die Steuerfahndung mit ihrer Kontrolle festgestellt haben will.

Doch in § 146 AO wird zwar in Abs. 1 Satz 1 von Steuerpflichtigen grundsätzlich eine „zeitgerechte“ Einzelauflistung von Einnahmen und Ausgaben gefordert. Einen Satz weiter heißt es jedoch:

„Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung nach Satz 1 besteht aus Zumutbarkeitsgründen bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung nicht.“

Offenbar gilt auch hier für Prostituierte wieder eine diskriminierende Ausnahmeregelung, die vom Wortlaut des Gesetzes nicht gedeckt ist. Die den Frauen auferlegten Verwarngelder von 55 €, die laut Steuerfahndung angeblich den Tatbestand der „Steuergefährdung“ nach § 379 AO erfüllen sollen, stützen sich somit auf eine willkürliche, an den Haaren herbeigezogene Begründung. Und eine Täter-Opfer-Umkehr beinhaltet sie obendrein:

Wenn jemand den Einzug von Steuern tatsächlich gefährdet, dann sind es die Steuerfahndung und die ihr behilfliche Polizei, sofern sie durch Aufrechterhaltung eines verstaubten, diskriminierenden und in jeder Hinsicht missbrauchsanfälligen Sonderbesteuerungsverfahren die betroffenen Frauen mit willkürlicher Abzocke weiterhin in Grauzonen und Illegalität abdrängen.

Doña Carmen e.V. fordert daher aus gegebenem Anlass:

  • Schluss mit der diskriminierenden Praxis der Sonderbesteuerung im Prostitutionsgewerbe mit Hilfe des „Düsseldorfer Verfahrens“ – in Frankfurt und anderswo!
  • Steuern: Ja – Sonderbesteuerung: Nein danke!
  • Schluss mit repressiven Bordellrazzien und willkürlichen Schikanen gegenüber Sexarbeiter*innen und anderen im Bahnhofsviertel tätigen und lebenden Menschen!

Pressemitteilung 6.9.2023